Eine Halal-Aktie ist ein Anteil an einer börsennotierten Gesellschaft, deren Hauptgeschäft nach der Scharia erlaubt ist und deren Schulden, verzinste Geldanlagen und unzulässige Erträge unter den Schwellen anerkannter Screening-Standards bleiben.
Warum der Besitz von Aktien grundsätzlich erlaubt ist
Wer eine Aktie kauft, wird Miteigentümer eines Unternehmens und teilt dessen Gewinne und Verluste, ganz nach der Logik der Musharaka. Zeitgenössische Rechtsgelehrte akzeptieren Stammaktien daher, sofern Tätigkeit und Finanzstruktur des Emittenten vertretbar sind.
Branchen, die der Tätigkeitsfilter sofort ausschließt
Der erste Filter entfernt Unternehmen mit verbotenem Kerngeschäft: konventionelle Banken und Versicherungen, Alkohol, Schweinefleisch, Glücksspiel, Tabak und Unterhaltung für Erwachsene. Manche Indexanbieter schließen zusätzlich Rüstung aus, weshalb sich zwei Halal-Listen nie ganz decken.
Einen kleinen Anteil unzulässiger Erträge hinnehmen
Kaum ein Unternehmen ist völlig rein: Eine Hotelgruppe verkauft Alkohol in ihren Bars, ein Industriekonzern erhält Zinsen auf seine Liquidität. Der Scharia-Standard Nr. 21 der AAOIFI lässt die Aktie dennoch zu, wenn solche Erträge unter 5 % des Gesamtumsatzes bleiben.
Malaysias Branchengrenzen von 5 % und 20 %
Die Securities Commission Malaysia arbeitet mit zwei Stufen: 5 % für klar verbotene Tätigkeiten wie Glücksspiel, Alkohol oder Zinserträge und 20 % für als weniger gravierend geltende Quellen, etwa den Hotelbetrieb oder Mieten von nicht konformen Mietern.
Finanzkennzahlen: Schulden und Liquidität messen
Der zweite Filter betrifft die Bilanz. Auch ein Unternehmen mit einwandfreiem Geschäft kann herausfallen, wenn es sein Wachstum mit verzinsten Krediten finanziert oder große Teile seiner Liquidität in verzinsten Einlagen hält. Diese Quoten werden bei jeder Veröffentlichung neu berechnet.
Eine Obergrenze von 30 % für verzinste Schulden
Nach AAOIFI-Standard 21 dürfen verzinste Kredite 30 % der Marktkapitalisierung nicht übersteigen, und dieselbe Grenze gilt für verzinste Anlagen. Ein an der Börse mit einer Milliarde bewertetes Unternehmen darf also höchstens dreihundert Millionen konventionelle Schulden tragen.
Marktwert oder Bilanzsumme als Bezugsgröße
Dow Jones und S&P setzen die Schulden ins Verhältnis zu einer über mehrere Monate gemittelten Marktkapitalisierung, MSCI und Malaysia dagegen zur Bilanzsumme, jeweils mit einer Schwelle nahe einem Drittel. Bei Marktwerten kann ein Kurssturz eine Aktie ohne jede Bilanzänderung ausschließen.
Forderungen und Kasse: ein realer Gegenwert
Eine Aktie verkörpert Vermögenswerte; besitzt ein Unternehmen fast nur Bargeld und Forderungen, gleicht der Kauf einem Tausch von Geld gegen Geld. Mehrere Methoden begrenzen deshalb Liquidität und Forderungen oder verlangen einen Mindestanteil an Sachwerten.
Den unzulässigen Teil der Dividende bereinigen
Auch eine zugelassene Aktie kann einen kleinen verbotenen Ertrag abwerfen. Stammen 2 % des Umsatzes aus Zinsen, spendet ein Aktionär mit 500 Euro Dividende davon 10 Euro an wohltätige Zwecke, ohne persönlichen Vorteil und ohne Anrechnung auf die Zakat.
Muss auch der Kursgewinn bereinigt werden?
Hier gehen die Meinungen auseinander. Manche Gremien meinen, der Veräußerungsgewinn spiegle das ganze Unternehmen wider und sei ebenfalls zu bereinigen, andere halten die Bereinigung der Dividende für ausreichend. Islamische Fonds nennen im Prospekt die Regel ihres Scharia-Beirats.
Leerverkauf, Wertpapierkredit und Optionen bleiben außen vor
Wer eine geliehene Aktie verkauft, veräußert etwas, das er nicht besitzt, was die meisten Gelehrten ablehnen. Ebenso ausgeschlossen sind Käufe auf Kredit mit Zinsen des Brokers sowie klassische Optionen. Ein islamisches Depot beschränkt sich meist auf Barkäufe.
Eine amtliche Liste, aktualisiert im Mai und November
In Malaysia überprüft das Shariah Advisory Council der Securities Commission zweimal jährlich die Liste der konformen Titel an der Bursa Malaysia. Wer eine herabgestufte Aktie hält, soll sie verkaufen und darf Gewinne bis zum Tag der Bekanntgabe in der Regel behalten.
Spezialisierte externe Quelle
Bank Negara Malaysia stellt den malaysischen Rahmen für islamisches Banking und Takaful vor, einschließlich der Scharia-Governance, auf der auch das Umfeld konformer Wertpapiere in Kuala Lumpur beruht.
