Islamische Finanzlösungen in Österreich sind die praktischen Möglichkeiten, mit denen Einwohner ihr Geld ohne Zinsen verwalten können, etwa ein Konto mit Fixgebühren, gefilterte Aktienfonds, börsennotierte Sukuk oder eine strukturierte Finanzierung, jeweils unter der allgemeinen Aufsicht der FMA.
Kein eigener islamischer Bankensektor
In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von 2011 erklärte das Finanzministerium, ein gesonderter islamischer Finanzsektor sei in Österreich nicht bekannt. Die wenigen Institute ausländischer Gruppen boten dort gewöhnliche Produkte an, die den allgemeinen Bankgesetzen unterliegen.
Die FMA wendet für alle dieselben Regeln an
Die Finanzmarktaufsicht kennt keine islamische Konzession. Jedes Einlagen- oder Kreditgeschäft erfordert eine normale Bankkonzession, und das Einsammeln von Geld ohne Berechtigung wird als unerlaubtes Bankgeschäft verfolgt, ganz gleich, welches religiöse Etikett es trägt.
Das Amana-Konto, Österreichs erstes Experiment
Im Februar 2016 startete die BAWAG PSK in Wien ein Pilotprojekt für ein Girokonto ohne Haben- und Sollzinsen, das stattdessen mit fixen Entgelten arbeitet. Bevor Sie darauf setzen, fragen Sie bei der Bank nach, ob und zu welchen Bedingungen es noch angeboten wird.
Warum ein normales Girokonto oft genügt
Ein gewöhnliches Girokonto zahlt meist keine Zinsen und wird erst bei Überziehung zum Problem. Wer den Überziehungsrahmen deaktivieren lässt und den revolvierenden Kredit der Karte meidet, senkt die alltägliche Berührung mit Riba bereits deutlich.
Einlagensicherung nach europäischem Muster
Einlagen auf einem österreichischen Konto sind wie überall in der Union bis 100.000 Euro pro Einleger und Bank gesichert. Ein Gewinnbeteiligungsprodukt, das als Veranlagung und nicht als Einlage gestaltet ist, kann jedoch außerhalb dieses Schutzes liegen.
Wohneigentum ohne verzinsten Kredit finanzieren
Da es kein heimisches Angebot für Immobilien-Murabaha oder Ijara gibt, sparen Haushalte oft länger, kaufen gemeinsam mit der Familie oder nutzen private Finanzierungen unter Verwandten. Jeder Ratenkauf mit einem Unternehmer unterliegt weiterhin dem österreichischen Verbraucherkreditrecht.
Doppelte Erwerbskosten bremsen die Immobilien-Murabaha
Bei einer Murabaha kauft der Finanzierer die Immobilie zuerst und verkauft sie dann weiter, wodurch Erwerbsnebenkosten und Grundbuchgebühren zweimal anfallen können. Diese Mehrkosten erklären zum Teil, warum es in Österreich kein standardisiertes islamisches Wohnfinanzierungsprodukt gibt.
Über konforme EU-Fonds investieren
Aktienfonds mit Scharia-Filter, die in anderen EU-Staaten zugelassen sind, dürfen über den europäischen Pass in Österreich vertrieben werden. Prüfen Sie, ob sie für den Vertrieb hierzulande angezeigt sind, und lesen Sie vor der Anlage das Basisinformationsblatt sorgfältig.
Sukuk über ein Wertpapierdepot kaufen
Manche Staats- und Unternehmens-Sukuk sind an europäischen Börsen notiert und über einen Broker erreichbar. Die Mindeststückelung ist oft hoch, und die zugrunde liegende Struktur sollte geprüft werden, da nicht jeder Sukuk ein echtes Recht am Vermögenswert überträgt.
Steuern: kein Sonderregime
Das Ministerium bestätigte, dass für islamische Produkte dieselben steuerlichen Pflichten gelten wie für alle anderen. Ein Gewinn aus einer Mudaraba oder die Ausschüttung eines konformen Fonds wird daher nach seiner Einordnung im österreichischen Recht besteuert, was ein Steuerberater klären sollte.
Eine nationale Norm, die Entwurf blieb
Ein Entwurf für eine technische Regel mit der Bezeichnung ONR 142001 sollte Anforderungen an islamkonforme Finanzprodukte festlegen. Das Ministerium prüfte ihn im Hinblick auf das Finanzmarktrecht; einen besonderen rechtlichen Schutz für Kunden schafft er nicht.
Fragen vor der Unterschrift in Österreich
Fragen Sie, welches Scharia-Gremium das Produkt nach welchen AAOIFI-Standards genehmigt hat, ob der Anbieter von der FMA konzessioniert oder aus einem anderen Staat passportiert ist und ob Ihr Geld eine gesicherte Einlage oder eine verlustanfällige Veranlagung darstellt.
Spezialisierte externe Quelle
Auf der Website der FMA lässt sich prüfen, ob ein Institut oder Vermittler in Österreich konzessioniert ist; zudem veröffentlicht sie Warnungen vor nicht berechtigten Anbietern.
