Islamische Finanzwirtschaft in Malaysia umfasst die islamischen Banken, Takaful-Betreiber und islamischen Kapitalmärkte, die einem eigenen Gesetz unterliegen, von Bank Negara Malaysia beaufsichtigt werden und an die verbindlichen Beschlüsse eines nationalen Schariarats bei der Zentralbank gebunden sind.
Vier Meilensteine vor dem Jahr 2000
Im Jahr 1963 entsteht ein Sparfonds für Mekka-Pilger, und ein islamisches Bankengesetz ermöglicht 1983 die Gründung der Bank Islam Malaysia. Es folgen 1984 ein Takaful-Gesetz und 1994 ein islamischer Interbankenmarkt, der eigens dem Liquiditätsausgleich zwischen den Instituten dient.
Von islamischen Schaltern zu eigenständigen Töchtern
In den 1990er-Jahren durften konventionelle Banken islamische Produkte über eigene Schalter anbieten, zunächst neben ihrem herkömmlichen Geschäft. Viele Gruppen verlagerten dieses Geschäft später in eine separate islamische Tochtergesellschaft mit eigener Buchführung, eigenem Kapital und einem eigenen Schariakomitee.
Eine zentrale Schariainstanz statt verstreuter Gutachten
Damit verschiedene Banken identische Produkte nicht widersprüchlich beurteilen, richtete die Zentralbank Ende der 1990er-Jahre einen nationalen Scharia-Beirat ein. Seine veröffentlichten Beschlüsse dienen seither dem gesamten Banken- und Takaful-Sektor als gemeinsamer Bezugspunkt für Produktgestaltung, Verträge und Streitfragen.
Kuala Lumpur als Sitz eines internationalen Standardsetzers
Das Islamic Financial Services Board, das aufsichtsrechtliche Standards für islamische Banken, Takaful-Versicherer und Kapitalmärkte erarbeitet, hat Anfang der 2000er-Jahre seinen Sitz in Kuala Lumpur genommen. Diese Nähe erleichtert den laufenden Austausch zwischen dem Gremium und der malaysischen Aufsicht.
Welche Aufgaben das Gesetz von 2009 dem Shariah Advisory Council überträgt
Das Zentralbankgesetz von 2009 macht den Rat zur maßgeblichen Instanz für die Feststellung des islamischen Rechts im islamischen Finanzgeschäft. Er berät Bank Negara Malaysia, gibt den Instituten Orientierung und beantwortet Fragen, die sie ihm zu einem bestimmten Produkt vorlegen.
Beschlüsse, die Gerichte und Schiedsrichter binden
Wirft ein Rechtsstreit eine Schariafrage auf, muss das Gericht oder Schiedsgericht veröffentlichte Beschlüsse berücksichtigen oder den Rat anrufen. Dessen Antwort bindet es ebenso wie das anfragende Institut, während solche Stellungnahmen früher lediglich in Betracht gezogen werden mussten.
Die IFSA-Reform von 2013 in der Praxis
Das am 30. Juni 2013 in Kraft getretene Gesetz über islamische Finanzdienstleistungen ersetzte die Gesetze von 1983 und 1984. Es fasst islamisches Bankgeschäft, Takaful, Geldmarkt und Devisenhandel in einem einheitlichen Rahmen zusammen, in dem Schariakonformität zur gesetzlichen Pflicht wird.
Garantierte Einlage oder Anlagekonto mit Verlustrisiko?
Das Gesetz trennt die islamische Einlage, deren Nennbetrag vollständig zurückzuzahlen ist, vom Anlagekonto auf Basis von Mudaraba, Musharaka oder Wakala, das Verluste erleiden kann. Die Banken erhielten zwei Jahre, um bestehende Produkte neu einzuordnen und ihre Kunden zu informieren.
Die seit April 2020 geltende Scharia-Governance-Richtlinie
Das im September 2019 von der Zentralbank veröffentlichte Grundsatzdokument legt die Pflichten des Verwaltungsrats, den Aufbau des Schariakomitees sowie das Zusammenspiel von Schariaprüfung, Revision und Risikomanagement fest, damit Konformität fester Bestandteil der Strategie jedes Instituts wird.
Hausinternes Komitee oder nationaler Rat: Wer entscheidet was?
Jedes islamische Institut verfügt über ein eigenes Schariakomitee, das Produkte und Vertragsunterlagen freigibt. Von einem Beschluss des nationalen Rates zur selben Frage darf dieses Komitee jedoch nicht abweichen: Es setzt ihn um und entscheidet nur bei noch ungeklärten Fragen frei.
Umgang mit einem Scharia-Verstoß
Stellen Schariaprüfung oder Revision ein nicht konformes Geschäft fest, muss das Institut es melden, die Ursache beheben und die daraus erzielten Erträge gegebenenfalls einem wohltätigen Zweck zuführen. Schwere Verstöße können die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen nach sich ziehen.
Was Sie vor einer Kontoeröffnung in Malaysia fragen sollten
Klären Sie, ob es sich um eine islamische Einlage oder ein Anlagekonto handelt, auf welchem Vertrag das Produkt beruht, wie der Gewinn berechnet und verteilt wird und welche Gebühren anfallen. Die Konformität jedes Angebots beurteilt das Schariakomitee des Instituts im Rahmen der nationalen Beschlüsse.
Spezialisierte externe Quelle
Die Website von Bank Negara Malaysia veröffentlicht Gesetzestexte, Scharia-Leitlinien und die Beschlüsse des Shariah Advisory Council, die für islamische Finanzinstitute gelten.
