Scharia-konformes Banking und Anlegen hierzulande: wo steht Deutschland?

Scharia-konformes Banking und Anlegen hierzulande: wo steht Deutschland?

Ein Land, dessen Bankrecht keinen islamischen Sonderstatus kennt und in dem dennoch eine konforme Bank eine Volllizenz erhalten hat.

In Deutschland umfasst islamisches Finanzwesen die scharia-konformen Konten, Immobilienfinanzierungen und Geldanlagen, die nach allgemeinem deutschem Bankrecht ohne Sonderregime von einem eigens von der BaFin zugelassenen Institut und einigen Fondsanbietern angeboten werden.

Ein unerwarteter Pionier: der Sukuk Sachsen-Anhalts

2004 begab das Land Sachsen-Anhalt einen Sukuk über 100 Millionen Euro, den ersten eines europäischen öffentlichen Emittenten. Als Ijara auf Verwaltungsgebäude strukturiert, zeigte er, dass sich eine deutsche Gebietskörperschaft ohne Gesetzesänderung konform finanzieren kann.

Eine Emission ohne Nachfolger im öffentlichen Sektor

Trotz dieses Präzedenzfalls haben weder der Bund noch andere Länder das Experiment dauerhaft wiederholt. Die Rechtskosten einer vermögensbasierten Struktur im Vergleich zum günstigen Zugang zum klassischen Anleihemarkt erklären dieses Desinteresse weitgehend.

Neutralität der BaFin gegenüber islamischen Produkten

Die BaFin folgt dem Grundsatz gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regeln: Ein scharia-konformes Produkt erhält weder aufsichtliche Vorteile noch Nachteile. Bewertet wird nach wirtschaftlichem Gehalt, eine Murabaha-Finanzierung also als erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft.

Warum ein Anlagekonto im deutschen Recht Fragen aufwirft

Ein Konto mit Gewinn- und Verlustbeteiligung garantiert das Kapital nicht. Das Kreditwesengesetz knüpft jedoch die Annahme rückzahlbarer Gelder an das Bankgeschäft; Banken müssen daher jedes Produkt genau einordnen, was die Aufsicht im Erlaubnisverfahren prüft.

KT Bank, erste zugelassene islamische Bank der Eurozone

Die KT Bank AG, Tochter der türkischen Kuveyt Türk, die wiederum von Kuwait Finance House kontrolliert wird, erhielt 2015 eine Vollbanklizenz der BaFin und eröffnete in Frankfurt. Sie gilt als erste voll lizenzierte islamische Bank der Eurozone.

Ein Ethikgremium in der deutschen Unternehmensverfassung

Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt Vorstand und Aufsichtsrat, aber kein religiöses Organ. Die KT Bank richtete deshalb einen beratenden Scharia-Ausschuss ein, dessen Stellungnahmen die Geschäftsleitung leiten, ohne dem Vorstand seine gesetzliche Verantwortung gegenüber der BaFin zu nehmen.

Einlagen geschützt wie bei jeder zugelassenen Bank

Als deutsches Kreditinstitut unterliegt die KT Bank der gesetzlichen Einlagensicherung, die bis zu 100.000 Euro je Kunde schützt. Kunden sollten in den Vertragsbedingungen nachlesen, wie jede Kontoart im Hinblick auf diesen Schutz eingeordnet ist.

Variable Gewinnsätze auf Festgeldkonten

Bei einem Beteiligungskonto nennt die Bank einen indikativen Gewinnsatz und verteilt dann das tatsächliche Ergebnis des finanzierten Portfolios. Wer 20.000 Euro für zwölf Monate anlegt, kennt also eine Schätzung, keine vertraglich feste Rendite wie beim klassischen Festgeld.

Doppelte Grunderwerbsteuer bei der Immobilien-Murabaha

Anders als im Vereinigten Königreich kennt das deutsche Recht keine eigenen Steuerregeln dafür. Kauft die Bank eine Wohnung und verkauft sie an den Kunden weiter, kann die Grunderwerbsteuer zweimal anfallen, was das Geschäft erheblich verteuert.

Den doppelten Erwerb vermeiden und konform bleiben

Um diese Mehrkosten zu begrenzen, setzen Anbieter auf Strukturen, bei denen das Eigentum nicht zweimal durch das Grundbuch läuft, etwa abnehmendes Miteigentum oder eine Erwerbsfinanzierung direkt auf den Namen des Kunden, jeweils vom Scharia-Gremium gebilligt.

Konforme Fonds und ETFs für deutsche Sparer

Außerhalb der Banken können Sparer über ihren Broker Fonds und ETFs auf Scharia-Indizes kaufen, oft in Irland oder Luxemburg aufgelegt und in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Das Screening schließt Alkohol, Waffen und Zinsfinanzierung aus und begrenzt die Verschuldung.

Takaful und Altersvorsorge: Lücken im Angebot

Kein Takaful-Versicherer ist nennenswert auf dem deutschen Markt vertreten. Für Haftpflicht oder die gesetzliche Krankenversicherung nutzen praktizierende Muslime klassische Verträge, während konforme Vorsorgeprodukte selten bleiben und oft über gefilterte Aktienfonds laufen.

Spezialisierte externe Quelle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt dort ihre Aufgaben und Veröffentlichungen vor, darunter Analysen, wie sich islamische Finanzprodukte in das bestehende deutsche Recht einfügen.

BaFin