Einen Wert in fremde Obhut geben: die Regeln von Amanah und Wadiah

Einen Wert in fremde Obhut geben: die Regeln von Amanah und Wadiah

Der Verwahrer ist kein Schuldner und haftet nur bei Verschulden. Dieses Prinzip prägt Schließfächer, Wertpapierverwahrung und Konten.

Im islamischen Recht bezeichnet Amanah ein anvertrautes Gut, das eine Person für den Eigentümer verwahrt, ohne es nutzen zu dürfen, und für das sie nur bei Fahrlässigkeit, Pflichtverletzung oder Verstoß gegen die Bedingungen der Verwahrung haftet.

Für einen anderen besitzen, nicht ihm etwas schulden

Der Verwahrer hat das Gut in seinem Besitz, doch das Eigentum bleibt beim Hinterleger. Er muss es so sorgfältig aufbewahren wie seine eigenen Sachen und auf Verlangen herausgeben. Geschuldet ist nur die Sache selbst: Die Amanah begründet keine Pflicht, einen Geldbetrag zurückzuzahlen.

Fahrlässigkeit und Pflichtverletzung: die zwei Wege zur Haftung

Juristen fassen die Regel so zusammen: Die Hand des Verwahrers ist eine Hand des Vertrauens. Er ersetzt einen Verlust nur, wenn er bei der Aufbewahrung nachlässig war, das Gut ohne Erlaubnis nutzte, es mit eigenem Geld vermischte oder eine Anweisung missachtete.

Wadiah yad amanah und Wadiah yad dhamanah im Vergleich

Die erste Form lässt die Einlage unberührt, ohne Garantie des Verwahrers. Bei der zweiten erlaubt der Hinterleger die Nutzung der Mittel, und der Verwahrer garantiert die vollständige Rückzahlung. Diese Garantie verändert die rechtliche Natur der Einlage und rückt die zweite Form nahe an ein Darlehen.

Wann erlaubte Nutzung eine Einlage zum Qard macht

Geld ist vertretbar: Sobald die Bank es ausgeben darf, wird sie Eigentümerin und muss nur einen gleichwertigen Betrag zurückgeben. Die AAOIFI-Standards stufen Girokonten daher als Darlehen ein. Die direkte Folge: Vertraglich darf darauf kein Vorteil versprochen werden.

Sind Geschenke auf Einlagenkonten zulässig?

Ein an die Einlage geknüpfter Vorteil wäre Riba auf ein Darlehen. Eine Bank kann jedoch nach freiem Ermessen ihren Einlegern gelegentlich eine Hiba gewähren, sofern diese weder versprochen wird noch so regelmäßig erfolgt, dass sie praktisch einer vereinbarten Rendite gleichkommt.

Darf für die Verwahrung eine Gebühr verlangt werden?

Unentgeltliche Verwahrung ist ein Akt der Wohltätigkeit, doch nichts verbietet, eine Aufbewahrungsleistung zu bezahlen. Der bezahlte Verwahrer schuldet dann eine höhere Sorgfalt. Höhe und Umfang der Leistungen müssen im Voraus bekannt sein, um Gharar zu vermeiden.

Das Bankschließfach ist eher Miete als Verwahrung

Bei einem Einzelschließfach sieht die Bank den Inhalt meist nicht: Sie vermietet einen gesicherten Raum, was unter Ijara fällt. Ihre Verantwortung betrifft die Sicherheit der Räumlichkeiten. Der Nachweis des verlorenen Inhalts bleibt schwierig, und ein Versicherungsschutz sollte ausdrücklich geregelt sein.

Verwahrung von Wertpapieren und Gold bei einer Depotstelle

Eine Depotstelle, die Sukuk, Aktien oder zugeteiltes Gold verwahrt, handelt als Amanah: Die Werte bleiben außerhalb ihrer Bilanz und müssen auf den Kunden lauten. Fällt der Verwahrer aus, sollten diese Vermögenswerte nicht in die Masse für seine Gläubiger fallen.

Wo Mudaraba-Anlagegelder im Verhältnis zur Amanah stehen

Ein Mudaraba-Anlagekonto ist weder Treuhanddepot noch Darlehen: Das Kapital wird investiert, der Gewinn geteilt, und den Verlust trägt der Anleger, sofern den Verwalter kein Verschulden trifft. Das ist der dritte mögliche Status von Geldern bei einer islamischen Bank.

Amanah innerhalb anderer islamischer Verträge

Den Treuhandstatus gibt es auch anderswo: Der Verwalter in der Mudaraba, der Partner in der Musharaka, der Beauftragte in der Wakala und der Mieter in der Ijara halten Vermögen treuhänderisch. Keiner garantiert das Kapital außer bei nachgewiesenem Verschulden, was diese Verträge vom Kredit trennt.

Rückgabe, Tod des Verwahrers und nicht abgeholte Werte

Die Einlage muss an den Eigentümer oder seine Erben zurückgehen. Stirbt der Verwahrer und lässt sich das Gut nicht zuordnen, wird es zu einer Schuld des Nachlasses. Für ruhende Guthaben gelten unterschiedliche Regeln: Manche Länder übertragen sie an eine öffentliche Stelle.

Worauf man in einer Verwahrvereinbarung achten sollte

Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Vertrag von Wadiah, Qard oder Mudaraba spricht, ob die Bank die Mittel nutzen darf, wer Verluste trägt, welche Verwahrgebühren gelten und welches Schariagremium die Vereinbarung samt etwaigen Vorteilen genehmigt hat.

Spezialisierte externe Quelle

Die Schariastandards der AAOIFI behandeln Verwahrung, Qard-Darlehen, Girokonten und Miete und helfen so, ein Treuhanddepot von einer garantierten Einlage abzugrenzen.

AAOIFI Shariah Standards