Von der Islamisierungspolitik bis zur Frist 2028: Islamic Finance in Pakistan

Von der Islamisierungspolitik bis zur Frist 2028: Islamic Finance in Pakistan

Vier Jahrzehnte Reformen, Gerichtsurteile zum Riba und Bankenregulierung Schritt für Schritt erzählt.

In Pakistan umfasst Islamic Finance die schariakonformen Banken, Fenster, Sukuk, Fonds und Takaful-Betreiber unter Aufsicht der State Bank of Pakistan und der SECP, in einem Land, dessen Verfassung die Abschaffung des Riba bis 1. Januar 2028 vorsieht.

Eine erste Islamisierung um 1980

Unter General Zia ul-Haq versuchte der Staat, das gesamte Finanzsystem per Dekret zu islamisieren. Die Modaraba-Verordnung von 1980 und die Gewinn- und Verlustbeteiligungskonten änderten vor allem Bezeichnungen, nicht aber die Arbeitsweise der verstaatlichten Banken.

Warum diese Reform an der Oberfläche blieb

Die Staatsbanken zahlten weiter nahezu feste Renditen und finanzierten den Staat über verzinsliche Papiere. Der auf Kredite erhobene Mark-up wirkte wie ein Zinssatz unter anderem Namen, was mehrere Gelehrte kritisierten und spätere Klagen auslöste.

Die Urteile von 1991 und 1999 gegen den Zins

1991 erklärte das Bundesschariatsgericht den Bankzins für unislamisch. In der Berufung bestätigte die Schariat-Berufungskammer des Obersten Gerichts 1999 das Verbot des Riba in allen Formen und verlangte einen vollständigen Umbau des Systems innerhalb einer Frist.

Die Zurückverweisung von 2002 und ihre Folgen

2002 hob das Oberste Gericht das Urteil von 1999 im Überprüfungsverfahren auf und verwies den Fall an das Bundesschariatsgericht zurück. Die erzwungene Umstellung stoppte, und die Behörden wählten einen anderen Weg: ein Nebeneinander konventioneller und islamischer Banken mit schrittweisem Übergang.

Ein marktgetriebener Neustart ab 2002

Meezan Bank erhielt 2002 die erste Lizenz als vollwertige islamische Bank der neuen Generation. Danach erlaubte die State Bank islamische Tochtergesellschaften und islamische Filialen konventioneller Banken, sodass das Angebot ohne Zwangsumstellung wuchs.

Eigene Abteilung und Scharia-Rat bei der State Bank

Die Zentralbank gründete 2003 eine Abteilung für islamisches Banking und danach einen Scharia-Rat, der Musterverträge prüft. Ihre Vorgaben verlangen von jedem Institut ein Scharia-Gremium, eine Scharia-Prüfung und die Anwendung von AAOIFI-Standards mit lokalen Anpassungen.

Welche Standards gelten für die Verträge?

Mehrere Scharia-Standards der AAOIFI, darunter jene zu Murabaha, Ijara und Musharaka, wurden per Rundschreiben verbindlich. Für die Rechnungslegung regeln islamische Standards, die mit dem Institute of Chartered Accountants of Pakistan herausgegeben wurden, den Ausweis von Finanzierungen und Einlagen.

Islamische Fenster und Filialen: vorgeschriebene Trennung

Eine konventionelle Bank mit islamischen Filialen muss getrennte Mittel, zugewiesenes Kapital und eigene Konten führen. Dort gesammelte Einlagen dürfen nur konforme Aktiva finanzieren, und Mudaraba-Pools werden unabhängig von der konventionellen Bilanz verwaltet.

Das Urteil von 2022 zum Riba

Am 28. April 2022 erklärte das Bundesschariatsgericht den Zins erneut für schariawidrig und forderte die Abschaffung des Riba bis Ende 2027. Nach Debatten zogen die State Bank und mehrere Banken ihre Berufungen zurück, und die Zentralbank erarbeitete einen Umstellungsplan.

Der 26. Verfassungszusatz nennt den 1. Januar 2028

Im Oktober 2024 verankerte der 26. Verfassungszusatz das Ziel, Riba bis zum 1. Januar 2028 so vollständig wie möglich abzuschaffen. Die größte Hürde ist die inländische Staatsschuld, die noch überwiegend über verzinsliche Schatzwechsel finanziert wird.

Staats-Sukuk als Ersatz für verzinsliche Schulden

Der Staat begibt seit 2008 inländische Ijara-Sukuk, oft mit Autobahnen oder Flughäfen als Basiswert, und platzierte bereits 2005 einen internationalen Dollar-Sukuk. Nun müssen die Volumina stark steigen, um eine überwiegend konventionelle Inlandsschuld zu refinanzieren.

SECP, Takaful und ein islamischer Aktienindex

Die Securities and Exchange Commission of Pakistan beaufsichtigt Modaraba-Gesellschaften, islamische Fonds und Takaful-Betreiber nach eigenen Takaful-Regeln. Die Börse Pakistans veröffentlicht den KMI-30, der nur Unternehmen enthält, die einen Scharia-Filter zu Geschäftstätigkeit und Verschuldung bestehen.

Spezialisierte externe Quelle

Die State Bank of Pakistan veröffentlicht ihre Rundschreiben zum islamischen Banking, übernommene Scharia-Standards, Sektorstatistiken und Unterlagen zu ihrer Umstellungsstrategie.

State Bank of Pakistan