Ein Unternehmen ohne Riba zu finanzieren heißt, das verzinste Darlehen durch Verträge zu ersetzen, die an einen realen Vermögenswert oder eine Tätigkeit gebunden sind, etwa Kauf mit Aufschlag, Miete, Auftragsfertigung oder Partnerschaft, bei denen der Finanzierer Handelsgewinn statt Geldzins erzielt.
Warum Bankzinsen für ein muslimisch geführtes Unternehmen ein Problem sind
Riba bezeichnet jeden Mehrbetrag, der auf eine geliehene Summe allein für die Zeit verlangt wird. Im islamischen Recht ist Geld keine Ware, die selbst Ertrag abwirft: Gewinn muss aus einem Tausch, einer vermieteten Nutzung oder einem geteilten unternehmerischen Risiko stammen.
Jedem Bedarf den richtigen Vertrag zuordnen
Eine Firma finanziert Lagerbestand, eine Maschine, einen Vorschuss auf die Ernte oder ein Wachstumsprojekt nicht auf dieselbe Weise. Zuerst muss daher genau geklärt werden, was finanziert wird, denn dieser Gegenstand bestimmt den anwendbaren islamischen Vertrag.
Einkauf von Waren und Rohstoffen
Für den Erwerb von Vorprodukten kauft die Bank die Güter selbst beim Lieferanten und verkauft sie mit offengelegtem Aufschlag an das Unternehmen weiter, zahlbar zu einem späteren Termin. Eigentum und Risiko müssen vor dem Weiterverkauf tatsächlich bei der Bank liegen.
Salam für Erzeuger und Exporteure
Ein Landwirt oder Hersteller kann heute den vollen Preis für eine später zu liefernde Produktion in festgelegter Menge und Qualität erhalten. Der Finanzierer verkauft diese Ware oft über ein paralleles Salam weiter, wobei beide Verträge rechtlich getrennt bleiben.
Langlebige Güter mieten statt Kredit aufnehmen
Fahrzeuge, Maschinen oder Räume kann der Finanzierer erwerben und an das Unternehmen vermieten. Die Miete vergütet die Nutzung, der Vermieter bleibt Eigentümer und trägt die Eigentumsrisiken, und ein späterer Eigentumsübergang lässt sich durch ein gesondertes Versprechen vorsehen.
Einen Finanzpartner am Kapital beteiligen
Bei einem Expansionsprojekt macht die Musharaka die Bank zum Teilhaber am Geschäft oder an einem Vorhaben: Gewinne werden nach vereinbarten Quoten, Verluste nach Kapitalanteilen verteilt. Bei der Mudaraba vertraut ein Investor sein Geld dem geschäftsführenden Unternehmer an.
Versäumte Rate: warum die Schuld nicht wächst
Eine aus einem Kauf entstandene Schuld darf nicht wachsen, weil der Kunde zu spät zahlt. Verträge sehen häufig eine Spendenverpflichtung zugunsten wohltätiger Zwecke vor, die Verzug abschrecken soll und aus der der Finanzierer keinen Gewinn ziehen darf.
Die Diskussion um Tawarruq zur Liquiditätsbeschaffung
Manche Banken stellen Liquidität per Tawarruq bereit: Terminkauf eines Metalls und sofortiger Weiterverkauf gegen Barzahlung an einen Dritten. Die AAOIFI regelt dies streng, viele Gelehrte halten es für zu kreditähnlich, daher bleibt es Fällen ohne bessere Alternative vorbehalten.
Effektive Kosten im Vergleich zum Kredit
Der Aufschlag einer Murabaha oder die Miete einer Ijara orientieren sich oft an einem Marktzins, wodurch die Kosten nahe an denen eines klassischen Kredits liegen. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Struktur und den getragenen Risiken, nicht zwingend im Endpreis.
Verlangte Sicherheiten und zulässige Absicherung
Der Finanzierer kann Grundschuld, Verpfändung, Bürgschaft der Geschäftsführer oder eine Kaution verlangen. Solche Sicherheiten sind zur Absicherung einer Handelsschuld zulässig, in einer Musharaka oder Mudaraba decken sie jedoch nur Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des geschäftsführenden Partners.
Bilanzielle und steuerliche Behandlung in westlichen Ländern
In mehreren europäischen Ländern haben Finanzbehörden Hinweise veröffentlicht, nach denen ein Murabaha-Aufschlag oder eine Ijara-Miete als Finanzierungsaufwand behandelt wird. Lassen Sie die im eigenen Land tatsächlich geltende Behandlung vor der Strukturierung von einem erfahrenen Steuerberater verbindlich prüfen.
Was die Geschäftsführung beim Finanzierer erfragen sollte
Fordern Sie die vollständige Vertragsübersicht samt Reihenfolge der Unterschriften, den genauen Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, die Regeln für Verzug und vorzeitige Tilgung, alle Nebenkosten sowie die Fatwa oder Stellungnahme des Scharia-Gremiums an, das das Produkt genehmigt hat.
Spezialisierte externe Quelle
Die Scharia-Standards der AAOIFI erläutern Vertrag für Vertrag die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Murabaha, Ijara, Salam, Istisna, Musharaka und Mudaraba.
