Islamische revolvierende Finanzierung ist ein Rahmenvertrag mit einem Limit, innerhalb dessen ein Unternehmen nacheinander Ziehungen vornimmt, jede als eigenes Geschäft dokumentiert, oft Murabaha oder Tawarruq, wobei sich das verfügbare Limit mit jeder beglichenen Schuld wieder auffüllt.
Ein Rahmenvertrag statt eines Kontokorrents
Ein herkömmlicher Kontokorrentkredit berechnet Zinsen auf den Sollsaldo, was ausgeschlossen ist. Die islamische Variante stützt sich auf einen Rahmenvertrag mit Limit, Laufzeit, Referenzmarge und Ziehungsverfahren, der keine Schuld entstehen lässt, solange kein Geschäft abgeschlossen wurde.
Jede Ziehung als eigenständiges Geschäft
Braucht das Unternehmen Mittel, stellt es einen Ziehungsantrag. Die Bank kauft daraufhin einen Vermögenswert, nimmt ihn in Besitz und verkauft ihn mit aufgeschobener Zahlung und bekanntem Aufschlag weiter. So entsteht pro Ziehung eine Forderung mit fest vereinbartem Betrag.
Rohstoff-Tawarruq zur Liquiditätsbeschaffung
Für reinen Liquiditätsbedarf läuft die Ziehung oft über Tawarruq: Die Bank verkauft ein börsengehandeltes Metall auf Ziel, das Unternehmen verkauft es sofort bar an einen Dritten. AAOIFI regelt dies streng und lehnt die organisierte Form mit nur fiktiven Schritten ab.
Warum die Reihenfolge der Verträge zählt
Die Bank muss die Ware erwerben, bevor sie sie verkauft, und das Unternehmen muss sie erhalten, bevor es sie weitergibt. Zeitgestempelte Bestätigungen, Lagerscheinnummern und kein Rückverkauf an den ursprünglichen Makler belegen, dass der Ablauf echt ist.
Wiederauffüllung des Limits nach Rückzahlung
Wird eine Ziehungsforderung fällig und bezahlt, steigt der verfügbare Rahmen um denselben Betrag. Das Unternehmen kann dann erneut bis zum genehmigten Limit ziehen und erhält so die Flexibilität einer revolvierenden Linie ohne Zinsen auf einen offenen Saldo.
Keine Prolongation durch bloße Schulderhöhung
Eine unbezahlte Rate gegen einen höheren Betrag zu verlängern, wäre Riba. Die Schuld aus einer Ziehung muss beglichen werden, gegebenenfalls mit einer neuen, tatsächlich ausgeführten Ziehung, statt gegen Aufpreis verschoben zu werden; eine Murabaha-Forderung bleibt unverändert.
Bereitstellungsprovision auf den nicht gezogenen Teil
Ein Entgelt allein für das bloße Versprechen, Mittel bereitzuhalten, lehnen Scharia-Gremien in aller Regel ab. Zulässige Gebühren decken vielmehr die tatsächlichen Verwaltungskosten bei der Einrichtung oder die Vergütung eines Beauftragten, wenn die Fazilität als Wakala gestaltet ist.
Zahlungsverzug: Strafen fließen an gemeinnützige Zwecke
Bei Verzug darf die Bank keinen Aufschlag für sich behalten. Der Vertrag kann eine Spendenverpflichtung zugunsten einer wohltätigen Einrichtung vorsehen, die abschreckend wirkt, während die Bank höchstens ihre tatsächlichen Inkassokosten vom säumigen Unternehmen erstattet bekommt.
Nachlass bei vorzeitiger Tilgung
Begleicht das Unternehmen eine Ziehung vorzeitig, ist die Bank vertraglich nicht verpflichtet, den Verkaufspreis zu senken. Sie kann freiwillig einen Nachlass namens Ibra gewähren, eine verbreitete Praxis, die viele Verträge als üblich beschreiben, ohne sie verbindlich festzuschreiben.
Eine Musharaka-Variante entlang des Betriebszyklus
Manche Banken bieten eine laufende Musharaka an: Sie beteiligen sich am Umlaufvermögen und erhalten einen Teil des betrieblichen Gewinns, berechnet auf die tatsächlich genutzten Mittel. Die Rendite hängt dann vom Ergebnis ab, und der Finanzierer trägt ein echtes Verlustrisiko.
Zulässige Sicherheiten
Die Bank kann eine Verpfändung von Lagerbeständen, eine Abtretung von Kundenforderungen oder eine Bürgschaft des Geschäftsführers verlangen. Solche Sicherheiten sichern die Zahlung einer bestehenden Schuld aus einem Verkauf ab; sie dürfen selbst niemals eine Rendite für den Gläubiger erzeugen.
Fragen vor der Unterschrift bei einer revolvierenden Linie
Fragen Sie, welcher Vermögenswert jeder Ziehung zugrunde liegt, wer ihn auf welcher Plattform hält, wie lange die Auszahlung nach einem Antrag dauert, wie ungenutzte Beträge behandelt werden, wie die Nachlasspolitik aussieht und auf welches Votum des Scharia-Gremiums verwiesen wird.
Spezialisierte externe Quelle
Die Arbeiten des IWF zur islamischen Finanzwirtschaft behandeln Regulierung und Liquiditätssteuerung islamischer Banken, die deren Angebot an kurzfristigen Kreditlinien prägen.
