Betriebsausstattung ohne Zinskredit: Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark

Betriebsausstattung ohne Zinskredit: Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark

Zwischen Mietkauf und Kauf mit Aufschlag wählen und danach Wartung, Versicherung und Restwert der Ausrüstung regeln.

Islamische Ausrüstungsfinanzierung ermöglicht es einem Unternehmen, Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Technik über eine Ijara-Miete oder einen Murabaha-Weiterverkauf mit Aufschlag zu erhalten, wobei der Finanzierer das jeweilige Objekt rechtlich und tatsächlich besitzt, bevor er es vermietet oder weiterverkauft.

Zwei Wege zur eigenen Ausrüstung

Bei der Murabaha wird das Unternehmen mit dem Weiterverkauf sofort Eigentümer und zahlt einen Preis mit Aufschlag in mehreren Raten. Bei der Ijara nutzt es das Gerät gegen Miete, während der Finanzierer Eigentümer bleibt; ein Kauf erfolgt erst am Vertragsende.

Welcher Vertrag für welche Art von Gerät?

Murabaha eignet sich für Güter mit kurzer Lebensdauer oder gutem Wiederverkaufswert, etwa Werkzeuge, Computer oder Büromöbel. Ijara passt besser zu teuren, langlebigen Anlagen wie Baumaschinen, Fertigungsstraßen oder Nutzfahrzeugen, deren Abnutzung sich gleichmäßig über viele Jahre verteilt.

Bestellung beim Lieferanten und Abnahme

Der Kunde wählt das Gerät aus und verhandelt oft die technischen Details, Käufer ist aber der Finanzierer. Er kann den Kunden als Vertreter mit der Abnahme beauftragen, doch Rechnung und Eigentumsübertragung müssen auf den Namen des Finanzierers lauten.

Wer zahlt Wartung und größere Reparaturen?

In der Ijara trägt der Mieter die laufende, nutzungsbedingte Wartung, während grundlegende Reparaturen, ohne die das Objekt nicht nutzbar wäre, Sache des Eigentümers sind. Der Vertrag kann den Kunden als Beauftragten einsetzen, die Kosten trägt grundsätzlich jedoch der Vermieter.

Totalausfall, Schaden und ausgesetzte Miete

Wird die Maschine ohne Verschulden des Mieters zerstört oder unbrauchbar, entfällt die Miete für diesen Zeitraum, weil sie einen tatsächlichen Nutzen vergütet. Das ist ein deutlicher Unterschied zum klassischen Finanzierungsleasing, bei dem die Raten oft weiterlaufen, unabhängig vom Zustand.

Die Ausrüstung über Takaful versichern

Die Versicherung des vermieteten Objekts ist grundsätzlich Aufgabe des Eigentümers, der die Kosten in die Miete einrechnen darf. Statt einer kommerziellen Versicherung wird allgemein Takaful empfohlen, sofern auf dem Markt ein passendes, schariakonformes Angebot verfügbar ist.

Mietanpassungen bei langer Laufzeit

Bei einem Vertrag über fünf oder sieben Jahre kann die Miete periodisch nach einer Formel angepasst werden, die bereits bei Unterzeichnung feststeht. Jeder Betrag muss vor Beginn des betreffenden Zeitraums festgelegt sein, damit die Gegenleistung nie übermäßig ungewiss bleibt.

Eigene Maschinen verkaufen und zurückmieten

Ein bereits ausgestattetes Unternehmen kann seine Geräte an den Finanzierer verkaufen und anschließend zurückmieten, um Liquidität freizusetzen. Dieses Sale-and-Leaseback ist zulässig, wenn der Verkauf echt ist und zu einem stimmigen Preis erfolgt, statt nur einen Kredit zu verschleiern.

Restwert und Eigentumsübergang am Ende

Am Ende einer Ijara geht das Eigentum durch Verkauf zu einem symbolischen Preis, Verkauf zum Marktwert oder Schenkung auf den Mieter über, gestützt auf ein einseitiges Versprechen außerhalb des Mietvertrags. Automatisch im Mietvertrag selbst darf der Übergang nicht geregelt werden.

Gebrauchte und importierte Ausrüstung

Auch gebrauchte Geräte lassen sich finanzieren, wenn sie eindeutig identifiziert und besichtigt wurden und ihr Zustand im Vertrag beschrieben ist. Bei Importware muss der Finanzierer das Transportrisiko tragen oder klar festlegen, wann Eigentum und Gefahr auf ihn übergehen.

Eine Ausrüstungsfinanzierung vorzeitig ablösen

Bei der Murabaha ist der volle Preis geschuldet, viele Finanzierer gewähren bei vorzeitiger Zahlung jedoch freiwillig einen Nachlass, ohne vertragliche Pflicht. Bei der Ijara wird der vorzeitige Kauf des Objekts zum dann vereinbarten Preis verhandelt, so wie im Versprechen vorgesehen.

Klauseln, die vor der Unterschrift zu prüfen sind

Prüfen Sie, wer in jeder Phase das Eigentum hält, wie Wartung und Versicherung aufgeteilt sind, was bei einem Ausfall mit der Miete geschieht, die Bedingungen der Schlussübernahme und die Freigabe durch das Scharia-Gremium des Finanzierers, das für die Konformität einsteht.

Spezialisierte externe Quelle

Der Bereich Islamic Capital Market der Securities Commission Malaysia veröffentlicht die Beschlüsse ihres Scharia-Beirats sowie Leitlinien zu Sukuk, die durch greifbare Vermögenswerte gedeckt sind.

Securities Commission Malaysia – Islamic Capital Market