Was die islamische Lehre von einer Miete mit Eigentumsübergang verlangt

Was die islamische Lehre von einer Miete mit Eigentumsübergang verlangt

Rechtliche und technische Analyse der IMB: Trennung der Verpflichtungen, Übertragungswege, Mietanpassung und Einsatz bei Sukuk.

Die Ijara Muntahia Bittamlik ist die Vermietung eines bestimmten Vermögenswerts, verbunden mit einem gesonderten Versprechen, in dem sich der Vermieter verpflichtet, das Eigentum am Laufzeitende oder währenddessen auf eine der von islamischen Standards anerkannten Weisen an den Mieter zu übertragen.

Herkunft und Stellenwert in der Bankpraxis

Klassische Rechtsgelehrte kannten die einfache Ijara; die Form mit abschließender Übertragung entstand mit den modernen islamischen Banken als Ersatz für Finanzierungsleasing. Der Schariastandard Nummer neun der AAOIFI regelt heute sowohl die gewöhnliche Ijara als auch ihre eigentumsübertragende Variante.

Zwei Verpflichtungen, die nie verschmelzen dürfen

Miete und Eigentumsübertragung werden in getrennten Dokumenten festgehalten. Eine einzige Klausel, nach der die Mietzahlung als Kauf gilt, würde zwei Verkäufe in einem vereinen, was Gelehrte untersagen, weil unklar bliebe, welcher Vertrag das Verhältnis regelt.

Einseitiges Versprechen statt zweiseitiger Vertrag

Grundsätzlich ist nur der Vermieter an sein Versprechen gebunden, zu verkaufen oder zu schenken; der Mieter bleibt frei anzunehmen. Ein bindendes gegenseitiges Versprechen käme einem bereits geschlossenen Terminkauf gleich und wäre mit dem Eigentum des Vermieters unvereinbar.

Die vier anerkannten Übertragungswege

Das Eigentum kann durch Schenkung am Ende, durch Verkauf zu einem symbolischen Preis, durch Verkauf zu einem vereinbarten Preis vor Fälligkeit oder durch schrittweise Übertragung von Anteilen übergehen. Der gewählte Weg muss im ursprünglichen Versprechen stehen, nicht später improvisiert werden.

Schrittweise Übertragung in Anteilen

Bei dieser Variante umfasst jede Rate eine Miete und den Preis eines Anteils am Vermögenswert, sodass der Mieter einen wachsenden Teil hält. Sie ähnelt der abnehmenden Musharaka, beginnt aber mit vollem Eigentum des Vermieters statt mit anfänglichem Miteigentum.

Feste oder referenzgebundene Mieten

Die erste Miete muss bei Unterzeichnung feststehen; spätere können anhand eines veröffentlichten Referenzwerts angepasst werden, mit Unter- und Obergrenze gegen Unsicherheit. Viele Schariaräte dulden die Bindung an einen konventionellen Zinssatz als bloßen Preismaßstab, nicht als Kreditzins.

Eigentümerlasten und Nutzerlasten

Kosten, die die Substanz des Vermögenswerts betreffen, etwa Sachversicherung und größere Reparaturen, trägt der Vermieter, der sie in die Miete einpreisen kann. Der Mieter kann mit der Ausführung beauftragt werden, die Endkosten dürfen ihm vertraglich aber nicht auferlegt werden.

Wenn der Vermögenswert vorzeitig untergeht

Ein Totalverlust ohne Verschulden des Mieters beendet Miete und Versprechen; Mieten, die über dem Marktniveau als verdeckter Kaufpreisanteil gezahlt wurden, sind je nach Auffassung des Schariarats unter Umständen teilweise an den Mieter zu erstatten, sobald die Übertragung entfällt.

Der säumige Mieter

Bei anhaltenden Rückständen kann der Vermieter die Miete kündigen und den Gegenstand zurücknehmen, der ihm weiterhin gehört. Die restlichen künftigen Mieten darf er nicht als sofort fällige Schuld verlangen und Rückstände nicht zu seinem Vorteil verzinsen.

IMB als Motor der Ijara-Sukuk

Bei Ijara-Sukuk kauft eine Zweckgesellschaft einen Vermögenswert vom Initiator und vermietet ihn an diesen zurück; die Zertifikatsinhaber besitzen den Gegenstand und erhalten die Mieten. Die abschließende Rückkaufzusage des Initiators überträgt den Mechanismus der IMB in großem Maßstab.

Bilanzierung beim islamischen Vermieter

Nach den AAOIFI-Rechnungslegungsstandards bleibt der vermietete Gegenstand in der Bilanz des Vermieters und wird abgeschrieben, während die Mieten als Erträge erfasst werden. Manche Rechtsordnungen wenden stattdessen internationale Standards an, die das Geschäft als Leasingforderung behandeln.

Fragen an den Schariarat

Lassen Sie bestätigen, dass das Versprechen tatsächlich vom Mietvertrag getrennt ist, dass der Gegenstand bestimmt und vom Vermieter versichert ist, dass die Indexformel öffentlich ist und dass das Schicksal der Mieten bei Zerstörung schriftlich geregelt ist.

Spezialisierte externe Quelle

Die Securities Commission Malaysia veröffentlicht die Beschlüsse ihres Scharia-Beirats und ihre Sukuk-Leitlinien, einschließlich Emissionen auf Basis von Ijara-Verträgen.

Securities Commission Malaysia – Islamic Capital Market