Mudaraba-Sukuk sind Anlagezertifikate, deren Inhaber gemeinsam das Kapital einer Mudaraba stellen, während der Emittent als Verwalter handelt: Der tatsächliche Gewinn wird nach einem vereinbarten Schlüssel geteilt, Kapitalverluste tragen die Anleger, sofern den Verwalter kein Verschulden trifft.
Anleger als Kapitalgeber, Emittent als Verwalter
Bei diesen Sukuk übernehmen die Zeichner die Rolle des Rabb al-Mal: Ihre Mittel werden von einer Zweckgesellschaft gebündelt und dem Emittenten als Mudarib anvertraut. Dieser investiert in ein erlaubtes Geschäft oder Portfolio und bringt grundsätzlich nur sein Know-how ein.
Was besitzt ein Zertifikatsinhaber tatsächlich?
Jedes Sukuk verkörpert einen ungeteilten Anteil am Mudaraba-Kapital und an den damit erworbenen Werten: Immobilien, Finanzierungsverträge, Beteiligungen. Der Inhaber hat keine Forderung gegen den Emittenten; seine Rechte folgen der Entwicklung dieses gemeinsamen Vermögens laut Prospekt.
Ein Verteilungsschlüssel, der bei Emission feststeht
Der Prospekt kann etwa 70 Prozent des Gewinns den Inhabern und 30 Prozent dem Verwalter zuweisen. Der Schlüssel bezieht sich auf den tatsächlich erzielten Gewinn, nie auf das Kapital: Ein Festbetrag oder ein Prozentsatz des Nennwerts verstieße gegen AAOIFI-Standards.
Anreizvergütung über der erwarteten Rendite
Die Unterlagen nennen oft eine erwartete Gewinnrate, beispielsweise 5 Prozent jährlich. Erwirtschaftet das Geschäft mehr, kann der Überschuss dem Verwalter als Erfolgsprämie verbleiben; erwirtschaftet es weniger, erhalten die Inhaber weniger, ohne Ausgleich durch den Emittenten.
Verluste, Verschulden und Garantien bei verbriefter Mudaraba
Ein Kapitalverlust trifft die Inhaber, der Verwalter verliert lediglich den Lohn seiner Arbeit. Der Emittent haftet mit eigenen Mitteln nur bei Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen die Anlagebeschränkungen, was die Anleger nachweisen müssen.
Ausgleichsreserven für schwache Jahre
Um stark schwankende Ausschüttungen zu vermeiden, behalten manche Programme einen Teil der Gewinne guter Jahre in einer Ausgleichsreserve ein und schütten ihn bei schwächeren Ergebnissen aus. Das ist zulässig, wenn es von Anfang an vorgesehen und von den Inhabern akzeptiert ist.
Vorschüsse des Verwalters: ein rückzahlbares Darlehen
Reicht der Gewinn einer Periode nicht aus, kann der Emittent einen zinslosen Vorschuss leisten, um die geplante Ausschüttung zu halten. Dieser wird aus künftigen Gewinnen oder dem Liquidationserlös zurückgeholt und darf keine verdeckte Renditegarantie werden.
Rückkaufzusage: Nennwert oder Marktwert?
Vor 2008 versprachen viele Emittenten, die Zertifikate bei Fälligkeit zum Nennwert zurückzukaufen. Die Erklärung des AAOIFI-Schariarats stellte klar, dass ein solcher Kauf bei einer Mudaraba zum Marktwert oder zu einem bei Verkauf vereinbarten Preis erfolgen muss.
Beliebt zur Stärkung des Bankkapitals
Mehrere islamische Banken am Golf und in Asien haben ewige Mudaraba-Sukuk begeben, die nach Basel III als zusätzliches Kernkapital gelten. Ihr Beteiligungscharakter ohne garantierte Rückzahlung entspricht der Verlustabsorptionsfähigkeit, die Aufseher verlangen.
Wie funktioniert ein ewiges Mudaraba-Sukuk?
Das Kapital hat keinen Rückzahlungstermin; der Emittent kann die Papiere nach einer Mindestlaufzeit, häufig fünf Jahren, mit Zustimmung der Aufsicht kündigen. Ausschüttungen dürfen ohne Ausfall entfallen, und eine Herabschreibungsklausel greift, wenn sich Aufsichtskennzahlen verschlechtern.
Der Fall Dana Gas und die Konformitätsfrage
2017 machte das Unternehmen Dana Gas aus den Emiraten geltend, seine eigenen als Mudaraba strukturierten Sukuk seien wegen veränderter Auslegungen nicht mehr schariakonform. Der durch eine ausgehandelte Restrukturierung beendete Fall zeigte das Gewicht von Schariagutachten in der Dokumentation.
Mudaraba- oder Ijara-Sukuk: welches Ertragsprofil?
Ein Ijara-Sukuk zahlt eine planbare Miete aus einem bestimmten Vermögenswert; ein Mudaraba-Sukuk schüttet ein schwankendes, vom Management abhängiges Ergebnis aus. Hier zählen daher Verwalter, Anlagepolitik und bisherige Ausschüttungen, nicht nur das Rating des Emittenten.
Spezialisierte externe Quelle
Der Internationale Währungsfonds stellt seine Arbeit zum islamischen Finanzwesen vor, darunter die Entwicklung des Sukuk-Marktes und Fragen der Finanzstabilität bei Beteiligungsinstrumenten.
