Wakala-Sukuk sind Zertifikate, deren Erlös dem Emittenten als Anlagebeauftragtem anvertraut wird: Er verwaltet für die Inhaber einen Pool konformer Werte, meist vermietete Immobilien und Murabaha-Forderungen, und leitet die Erträge gegen eine Gebühr an sie weiter.
Ein Anlagemandat statt eines Kaufvertrags
Die Inhaber werden hier weder Käufer noch Mitfinanzierer: Sie beauftragen einen Vertreter, den Wakil, mit der Anlage ihres Geldes. Die Zweckgesellschaft schließt mit dem Emittenten einen Verwaltungsvertrag, und dieser wählt und betreut die Werte nach vorab festgelegten Kriterien.
Zweistufige Vergütung des Beauftragten
Der Wakil erhält zunächst eine feste, bei Unterzeichnung bekannte Gebühr. Erwirtschaftet der Pool mehr als die den Inhabern in Aussicht gestellte Rendite, steht ihm der Überschuss oft als Anreizprämie zu, ohne dass er dadurch Verlustrisiken übernimmt.
Den Pool zusammenstellen: Mietobjekte und Forderungen
Ein typischer Pool kombiniert per Ijara vermietete Immobilien oder Ausrüstungen mit Forderungen aus Murabaha- oder Tawarruq-Verkäufen. Diese Flexibilität schätzen Banken und Staaten, denen genügend unbelastete Sachwerte für ein reines Ijara-Sukuk fehlen.
Die Sachwertschwelle, die das Papier handelbar hält
Solange der Sachwertanteil, etwa vermietete Gebäude, ein vom Schariarat festgelegtes Minimum übersteigt, oft 51 und manchmal 30 Prozent, darf das Zertifikat zum Marktpreis verkauft werden. Darunter verkörperte es vor allem Schulden, übertragbar nur zum Nennwert.
Was geschieht, wenn ein Mietobjekt zerstört wird?
Der Pool muss während der gesamten Laufzeit auf dem geforderten Niveau bleiben. Geht ein Gebäude verloren oder läuft ein Vertrag aus, muss der Beauftragte gleichwertigen Ersatz schaffen; andernfalls sehen die Unterlagen meist eine vorzeitige Rückzahlung vor.
Austausch von Vermögenswerten nach Prospektregeln
Die Unterlagen erlauben dem Emittenten, bestimmte Werte gegen andere von mindestens gleichem Wert zu tauschen, sofern diese konform sind und die Sachwertquote wahren. Anleger sollten prüfen, wer den Austausch kontrolliert und wie oft der Pool bewertet wird.
Der Wakil garantiert weder Kapital noch Gewinn
Wie jeder Bevollmächtigte handelt er als Treuhänder: Er haftet für Verluste nur bei Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder Mandatsverletzung. Weder die erwartete Rendite noch die Rückzahlung des Kapitals darf er den Inhabern rechtmäßig garantieren.
Kaufzusage und Ausübungspreis
Bei Fälligkeit verpflichtet sich der Emittent meist, die Poolwerte zurückzukaufen. Über den Preis wird debattiert: Für den vermieteten Teil gilt ein Rückkauf zum Nennwert oft als zulässig, da der Emittent Mieter ist; für den Rest verlangen mehrere Gelehrte den Marktwert.
Eine Struktur für Staaten und die IsDB
Die Islamische Entwicklungsbank finanziert einen großen Teil ihres Sukuk-Programms über Wakala-Strukturen, ebenso viele Staaten am Golf und in Asien. Auch staatliche Emittenten außerhalb der muslimischen Welt wählten sie für ihre Erstemissionen.
Ein Format für wiederholte Programme
Ein Emittent kann ein Rahmenprogramm auflegen und über die Jahre mehrere Tranchen begeben, jede durch einen bestimmten Pool gedeckt. Diese Standardisierung senkt Rechtskosten und beschleunigt Emissionen, ein Vorteil für regelmäßig refinanzierende Schatzämter.
Der AAOIFI-Standardentwurf und die echte Übertragung der Werte
2023 veröffentlichte AAOIFI den Entwurf eines Sukuk-Standards, der die tatsächliche Eigentumsübertragung an die Inhaber betont. Das sorgte für Unruhe, weil viele Wakala-Sukuk auf wirtschaftlichem statt rechtlichem Eigentum beruhen.
Wakala- oder Mudaraba-Sukuk: bezahlter Vertreter oder Partner
Bei der Mudaraba wird der Verwalter über einen Gewinnanteil bezahlt, bei der Wakala über eine ergebnisunabhängige Gebühr. Wakala-Zahlungsströme sind daher gleichmäßiger, und Ratingagenturen achten vor allem auf die Bonität des Emittenten.
Spezialisierte externe Quelle
Die malaysische Zentralbank stellt ihren Rahmen für islamisches Bankwesen und Takaful vor, einschließlich der Schariarichtlinien für Vertretungsverträge wie die Wakala.
