Murabaha-Sukuk sind Zertifikate, deren Erlös dem Kauf von Waren dient, die anschließend mit offengelegtem Aufschlag auf Kredit an den Emittenten verkauft werden; die Inhaber besitzen gemeinsam die daraus entstehende Kaufpreisforderung und erhalten deren Raten bis zur Schlusszahlung.
Vom Emissionserlös zur gekauften Ware
Die Zweckgesellschaft sammelt das Geld der Zeichner und kauft dann, häufig über einen Beauftragten, erlaubte Waren gegen bar, etwa Metalle oder andere Rohstoffe. Sie muss Eigentümerin werden und deren Risiko tragen, bevor ein Weiterverkauf erfolgt.
Weiterverkauf an den Emittenten mit bekanntem Aufschlag
Die Waren gehen dann an den finanzierungsbedürftigen Emittenten, zu einem Preis aus Kosten plus offengelegtem Gewinn. Bei 100 Millionen Einkauf und 15 Millionen Aufschlag über drei Jahre beträgt die Forderung 115 Millionen, zahlbar in Raten.
Warum verkauft der Emittent die Ware sofort weiter?
Bei vielen Emissionen braucht der Emittent Liquidität, kein Metall, und veräußert es daher umgehend am Markt. Die Konstruktion ähnelt dann dem Tawarruq, dessen Zulässigkeit, vor allem in organisierter Form, von einem Teil der Gelehrten bestritten wird.
Der Verkaufspreis bleibt unveränderlich
Nach Abschluss der Murabaha ist der Preis eine feste Schuld. Eine verspätete Rate darf zugunsten der Inhaber nicht wachsen; etwaige Verzugsstrafen fließen an wohltätige Zwecke, wie es von Schariagremien gebilligte Praxis vorsieht.
Eine Forderung, handelbar nur zum Nennwert
Der Inhaber hält einen Schuldanteil, keinen realen Vermögenswert. Nach Mehrheit der Gelehrten und AAOIFI-Standards darf eine Schuld nur zum Nennwert übertragen werden, sonst wäre die Differenz Riba. Ein Sekundärmarkt fehlt daher praktisch.
Papiere, die bis zur Fälligkeit gehalten werden
Anleger zeichnen diese Sukuk folglich, um sie bis zur Tilgung zu halten: islamische Banken, konforme Geldmarktfonds, Unternehmenstreasuries. Eine Börsennotierung dient vor allem der Transparenz, nicht dem aktiven Handel mit Kursgewinnen oder Verlusten.
Malaysias Haltung zum Forderungsverkauf
Malaysia ließ lange Bai al-Dayn zu, den Verkauf von Forderungen zu einem ausgehandelten Preis, wodurch Murabaha-Sukuk am Sekundärmarkt gehandelt werden konnten. Die meisten Golfgelehrten lehnen dies ab, daher zirkulieren solche Papiere kaum zwischen beiden Regionen.
Gemischte Pools und Sachwertschwellen
Um ein Sukuk handelbar zu machen, werden Murabaha-Forderungen manchmal mit vermieteten Objekten oder Beteiligungen kombiniert. Solange Sachwerte eine vom Schariarat festgelegte Schwelle übersteigen, oft 30 oder 51 Prozent, darf das Papier zum Marktpreis verkauft werden.
Wann passt ein Murabaha-Sukuk?
Die Struktur eignet sich für Emittenten ohne physische Vermögenswerte, die sie verkaufen und zurückmieten könnten, wie es ein Ijara-Sukuk voraussetzt. Sie finanziert Handel, Lagerbestände oder kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsbedarf zu Kosten, die bei Emission feststehen.
Importe oder Betriebskapital finanzieren
Ein Industrieemittent kann zum Beispiel die Zweckgesellschaft die benötigten Rohstoffe kaufen lassen und diese in sechs Halbjahresraten bezahlen. Die Finanzierung entspricht dann einem echten Handelsgeschäft mit realem Warenfluss, was Schariagremien deutlich positiver bewerten.
Feste Rendite, aber Kreditrisiko des Emittenten
Der Gewinn der Inhaber ist im Verkaufspreis fixiert und schwankt nicht mit dem Geschäftsergebnis, anders als bei der Mudaraba. Hauptrisiko ist daher der Ausfall des Käufers auf Ziel, weshalb das Rating des Emittenten entscheidend ist.
Worin sich dieses Sukuk von einer Festzinsanleihe unterscheidet
Die Zahlungsströme können einer Anleihe ähneln, entstehen aber aus dem Verkauf bestimmter Waren nach deren Erwerb durch die Zweckgesellschaft. Ohne echte Ware und Eigentumsübergang wäre das Geschäft wieder ein verbotenes verzinstes Darlehen.
Spezialisierte externe Quelle
Die Bank of England erläutert ihren Umgang mit islamischem Finanzwesen, darunter ihre alternative Liquiditätsfazilität, mit der islamische Banken konforme liquide Mittel halten können.
