Islamische Außenhandelsfinanzierung bündelt die Techniken, mit denen sich Importe, Exporte und grenzüberschreitende Geschäfte zinsfrei abwickeln und absichern lassen, indem Verkäufe mit Aufschlag, Vorauszahlungen, Vertretungsmandate, Garantien und gegenseitige Versicherung rund um reale, zwischen Ländern verschiffte Waren kombiniert werden.
Warum der Außenhandel ein natürliches Einsatzfeld ist
Ein Import- oder Exportgeschäft betrifft stets genau bestimmte Waren mit Rechnung, Konnossement und Verschiffungsdatum. Diese Greifbarkeit entspricht der Forderung nach realer Vermögensdeckung, und ein großer Teil der kurzfristigen islamischen Finanzierungen dient tatsächlich dem Einkauf solcher Waren für den Handel.
Der Ablauf eines finanzierten Imports
Der Importeur bittet seine Bank, die Ladung beim ausländischen Lieferanten zu kaufen. Die Bank bezahlt den Verkäufer, ist während des Transports Eigentümerin der Ware und verkauft sie danach mit Marge und Zahlungsziel an den Importeur weiter.
Wann geht das Eigentum über?
Die gewählten Incoterms bestimmen, wann das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, an Bord des Schiffes, im Ankunftshafen oder im Lager. Die Bank darf erst weiterverkaufen, nachdem sie dieses Risiko getragen hat, daher müssen Handelsklauseln und islamischer Vertrag übereinstimmen.
Konnossement und konstruktiver Besitz
Das Konnossement verkörpert die Ware: Wer es auf seinen Namen oder an seine Order hält, hat konstruktiven Besitz. Häufig weist die Bank genau über dieses Dokument nach, dass sie die Güter besaß, bevor sie den Weiterverkauf an ihren importierenden Kunden abschloss.
Einen Exporteur per Salam vorfinanzieren
Ein Kakao- oder Baumwollexporteur kann seiner Bank gegen Vorauszahlung eine beschriebene Menge zur späteren Lieferung verkaufen. Die Bank verkauft diese Menge dann über einen gesonderten Vertrag an den ausländischen Käufer, ohne ihre eigene Pflicht an die erste Lieferung zu knüpfen.
Akkreditive auf Wakala-Basis
Deckt der Importeur das Akkreditiv vollständig, handelt die Bank als seine Vertreterin und erhält eine feste Dienstleistungsgebühr, die weder vom Betrag noch von der Laufzeit abhängt. Streckt die Bank dagegen die Mittel vor, wird das Geschäft meist zu einer Murabaha oder Musharaka.
Erfüllungsgarantien und Kafala
Internationale Ausschreibungen und große Lieferverträge verlangen oft Bietungs- oder Erfüllungsgarantien einer Bank. In der islamischen Finanzierung ist die Kafala eine Bürgschaftsverpflichtung, deren Vergütung umstritten ist, und viele Standards lassen nur die Erstattung der tatsächlichen Verwaltungskosten der Bank zu.
Takaful für Waren auf dem Transportweg
Eine Ladung kann durch See- oder Transport-Takaful gedeckt werden, bei dem die Teilnehmer Beiträge in einen gemeinsamen Fonds zahlen, der Untergang, Diebstahl oder Beschädigung entschädigt. Die vorübergehend besitzende Bank kann diese Deckung für die Zeit verlangen, in der sie das Risiko trägt.
Währungsrisiko ohne klassisches Termingeschäft
Ein Devisentermingeschäft ist unzulässig, weil der Tausch von Geld sofort erfolgen muss. Manche Institute nutzen ein einseitiges Versprechen, den Wa'd, um einen künftigen Kurs festzulegen, wobei dessen Zulässigkeit von der genauen Struktur und dem Votum des Scharia-Gremiums abhängt.
Die Rolle multilateraler Institutionen
Innerhalb der Gruppe der Islamischen Entwicklungsbank finanziert die International Islamic Trade Finance Corporation, kurz ITFC, Importe von Energie, Nahrungsmitteln und Vorprodukten zwischen Mitgliedsländern, häufig per Murabaha und gemeinsam mit lokalen Banken, die vor Ort den Kundenkontakt übernehmen.
Ausgeschlossene Güter und Compliance-Prüfungen
Alkohol, Schweinefleisch und verbotene Waffen dürfen unabhängig von der Struktur nicht finanziert werden. Hinzu kommen die üblichen Prüfungen zur Geldwäschebekämpfung und zu internationalen Sanktionen, die eine islamische Bank vor jeder Auszahlung genauso anwendet wie jedes andere regulierte Finanzinstitut.
Fragen vor der Unterschrift bei der Bank
Fragen Sie, ob die Bank die Ware tatsächlich kauft, auf welchem Dokument ihr Besitz beruht, welche Gebühren fest und welche zeitabhängig sind und wie Schiffsverspätungen oder Qualitätsstreitigkeiten behandelt werden. Die endgültige Struktur genehmigt das Scharia-Gremium des Instituts.
Spezialisierte externe Quelle
Dort sind die AAOIFI-Standards aufgeführt, darunter jene zu Akkreditiven, Murabaha, Salam, Wakala und Garantien.
