Die abnehmende Musharaka ist eine Partnerschaft, bei der Bank und Unternehmen gemeinsam ein Betriebsgut erwerben; das Unternehmen mietet den Bankanteil und kauft ihn Einheit für Einheit zurück, bis es Alleineigentümer ist, ganz ohne verzinstes Darlehen.
Drei ineinandergreifende Verträge in einer Finanzierung
Die Struktur verbindet eine Miteigentumsgemeinschaft am Gut, eine Ijara, mit der das Unternehmen den Bankanteil mietet, und ein einseitiges Versprechen zum schrittweisen Rückkauf. Jeder Vertrag muss eigenständig bleiben und darf den anderen nicht unzulässig bedingen.
Welche Betriebsgüter eignen sich für das Modell?
Es passt zu langlebigen Gütern, die über mehrere Jahre Wert schaffen: Lagerhalle, Werkstatt, Arztpraxis, Lkw-Flotte, Fertigungslinie oder sogar Anteile an einem laufenden Betrieb. Schnell verbrauchte Güter eignen sich kaum, da Miteigentum einen bestimmbaren, dauerhaften Gegenstand voraussetzt.
Den Bankanteil in Einheiten aufteilen
Die Beteiligung der Bank wird in Einheiten geteilt, etwa sechzig bei einer fünfjährigen Laufzeit. Das Unternehmen verpflichtet sich, monatlich oder quartalsweise eine davon zu kaufen; sein eigener Anteil wächst, und die geschuldete Miete sinkt entsprechend.
Zu welchem Preis kauft das Unternehmen jede Einheit?
Der AAOIFI-Standard verbietet, dem Partner sein Kapital zu garantieren: Der Preis sollte der Marktwert zum Zeitpunkt des Rückkaufs oder ein an diesem Tag vereinbarter Preis sein. In der Praxis legen viele Institute ihn von Anfang an fest, was manche Gelehrte kritisieren.
Die Miete: Entgelt für die Nutzung des noch nicht erworbenen Anteils
Das Unternehmen nutzt das gesamte Gut, besitzt aber nur einen Teil davon, und zahlt der Bank daher eine Miete im Verhältnis zu deren Anteil. Die Miete kann periodisch anhand eines vereinbarten Referenzwerts angepasst werden, jedoch nie rückwirkend.
Ein Wertverlust des Guts trifft beide Partner
Verliert die Halle an Wert oder wird sie ohne Verschulden des Unternehmens zerstört, wird der Verlust nach den aktuellen Eigentumsquoten geteilt. Gerade diese echte und vertraglich verankerte Risikoteilung unterscheidet das Modell von einem verdeckten Hypothekendarlehen.
Instandhaltung, Versicherung und Kosten des gemeinsamen Guts
Die laufende Pflege übernimmt allein der Nutzer selbst, doch bauliche Reparaturen und die Versicherung tragen die Miteigentümer entsprechend ihren Anteilen. Häufig wird zusätzlich eine passende Takaful-Deckung vereinbart, deren Kosten transparent in die Miete eingerechnet werden können.
Abnehmende Musharaka oder Ijara mit Eigentumsübergang
Bei der Ijara gehört das Gut bis zum Schluss allein der Bank; hier ist das Unternehmen dank seiner Einlage von Beginn an Miteigentümer. Es profitiert daher von Wertsteigerungen seines Anteils und kann den Rückkauf beschleunigen, wenn die Liquidität es zulässt.
Vorzeitiger Rückkauf oder Verkauf des Betriebs
Ein Unternehmen kann mehrere Einheiten auf einmal kaufen, um die Miete zu senken, zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Wird das Gut an einen Dritten verkauft, teilt man den Erlös nach den an diesem Tag gehaltenen Anteilen, inklusive Gewinn oder Verlust.
Zahlungsausfall des Unternehmens: wie sich die Bank absichert
Die Bank kann Sicherheiten verlangen, etwa eine Bürgschaft des Geschäftsführers oder ein Pfandrecht, darf aber keine Garantie ihres Kapitalanteils gegen geschäftliche Verluste fordern. Mietrückstände lösen lediglich eine Spendenverpflichtung zugunsten wohltätiger Zwecke aus, nicht aber gewinnbringende Strafzahlungen.
Steuern und Übertragungsabgaben im Miteigentum
Jede Übertragung einer Einheit kann rechtlich ein Verkauf sein, der je nach Land Gebühren oder Steuern auslöst. Banken halten ihren Anteil teils über eine eigene Zweckgesellschaft; das Unternehmen sollte diese Kosten vorab vom Steuerberater beziffern lassen.
Vor der Unterschrift: Klauseln, die genau zu prüfen sind
Prüfen Sie den angesetzten Wert der Anfangseinlage, die Preismethode für Einheiten, die Formel zur Mietanpassung, die Aufteilung großer Reparaturen und die Regelung bei Zerstörung des Guts. Holen Sie die Stellungnahme des Schariagremiums ein, das den Mustervertrag genehmigt hat.
Spezialisierte externe Quelle
Der AAOIFI-Schariastandard zu Musharaka und abnehmender Musharaka regelt Kapitaleinlagen, Verlustteilung, den Rückkauf von Anteilen und die Vermietung an den Partner.
