Ein Musharaka-Sukuk ist ein Zertifikat, das einen Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen von Inhabern und Initiator verbrieft, die beide Kapital in ein Projekt oder Gut einbringen, wobei Gewinne nach vereinbarter Quote und Verluste nach Kapitalanteil getragen werden.
Ein Gemeinschaftsunternehmen in einer Zweckgesellschaft
Die Inhaber zahlen ihre Mittel an eine Zweckgesellschaft, die mit dem Initiator eine Musharaka eingeht. Dieser bringt oft ein Grundstück, eine Fabrik oder ein Nutzungsrecht ein, die Inhaber Bargeld, und zusammen entsteht ein gemeinsames Vermögen im Miteigentum.
Was ist die Sacheinlage des Initiators wert?
Ein vorhandenes Gut muss am Gründungstag von einem Gutachter zum Marktwert bewertet werden. Bringt der Initiator ein Grundstück im Wert von 100 Millionen ein und die Inhaber 300 Millionen, betragen die Anteile 25 und 75 Prozent.
Verhandelte Gewinnquote, Verluste nach Kapital
Gewinne werden nach der vertraglichen Quote geteilt, die den Initiator für die Projektführung belohnen kann, Verluste folgen dagegen strikt den Kapitalanteilen. Eine Klausel, die alle Verluste einer einzigen Partei auferlegt, ist nichtig.
Geschäftsführender Agent und Erfolgsprämie
Der Initiator wird meist zum Projektmanager ernannt. Er kann eine feste Vergütung erhalten und, wenn der Gewinn eine erwartete Höhe übersteigt, den Überschuss als Anreizprämie behalten. So nähert sich die Rendite einem Zielsatz, ohne rechtlich garantiert zu sein.
Schrittweiser Rückkauf der Anteile
In der abnehmenden Variante kauft der Initiator den Inhabern regelmäßig Anteile ab, bis ihm bei Fälligkeit alles gehört. Häufig mietet er zusätzlich den Anteil der Inhaber und kombiniert so Musharaka und Ijara, um die Ausschüttungen zu stabilisieren.
Die Debatte von 2008 über den Rückkauf zum Nennwert
2008 stellte das Scharia-Gremium der AAOIFI klar, dass ein Partner nicht versprechen darf, Anteile zum Ursprungswert zurückzukaufen, weil dies das Kapital garantiert. Der Rückkauf muss zum Marktwert oder zu einem beim Verkauf vereinbarten Preis erfolgen.
Nettoinventarwert oder Marktwert beim Rückkauf
Konkret kann der Wert aus einem unabhängigen Gutachten oder dem neu bewerteten Nettovermögen des Projekts stammen. Hat das Projekt an Wert verloren, erhalten die Inhaber weniger als ihren Einsatz zurück, die normale Folge einer echten Partnerschaft.
Warum manche Emissionen schlecht gealtert sind
Vor 2008 sahen mehrere Musharaka-Sukuk aus der Golfregion einen Rückkauf zum Nennwert vor, der sie Anleihen ähnlich machte. Die Schwierigkeiten einiger Emittenten in der Immobilienkrise zeigten, dass sich Anleger wie Gläubiger und nicht wie Partner verhielten.
Worauf Bankaufseher achten
Das IFSB unterscheidet die aufsichtliche Behandlung gewinnbeteiligter Sukuk von schuldbasierten Sukuk. Für eine haltende Bank ähnelt das Risiko eher einer Kapitalbeteiligung, was je nach örtlichem Regime die Eigenkapitalanforderung erhöhen kann.
Information der Inhaber während der Laufzeit
Da die Rendite von den Projektergebnissen abhängt, verlangt die Dokumentation regelmäßige Abschlüsse, einen Prüfer und teils einen Bericht des Scharia-Gremiums. Inhaber sollen Umsatz, Kosten und die Bewertung des gemeinsamen Vermögens verfolgen können.
Vergleich mit einer Projektanleihe
Eine klassische Projektanleihe zahlt einen Kupon unabhängig vom Ergebnis und bleibt vorrangige Schuld. Der Musharaka-Sukuk verpflichtet den Emittenten nur zur Ausschüttung eines Teils des tatsächlichen Gewinns; dafür besitzen die Inhaber einen Teil des finanzierten Guts.
Projekte und Branchen, in denen er vorkommt
Er findet sich bei Gewerbeimmobilien, Energie, Telekommunikation und bei der Kapitalbeschaffung islamischer Banken. Er erfordert ein Projekt mit messbarem Gewinn; öffentliche Infrastruktur ohne eigene Einnahmen eignet sich dagegen besser für eine Ijara-Struktur.
Spezialisierte externe Quelle
Die IFSB-Standards behandeln Eigenkapitalanforderungen, Risikomanagement und Offenlegungspflichten für Sukuk, die islamische Finanzinstitute halten oder begeben.
