Dayn ist jede Verpflichtung, Geld zu zahlen oder eine vertretbare Sache zu liefern, die eine Person einer anderen schuldet, sei es aus Darlehen, Kreditkauf, fälliger Miete oder Schadensersatz; sie haftet persönlich am Schuldner und nicht an einem bestimmten Gegenstand.
Woraus eine Schuld im islamischen Recht entsteht
Eine Schuld kann aus einem Darlehen entstehen, aus einem Verkauf mit aufgeschobenem Preis, aus einem Salam mit noch zu liefernder Ware, aus fälliger Miete oder aus der Pflicht, einen Schaden zu ersetzen. Stets haftet sie persönlich am Schuldner.
Dayn und 'ayn: eine grundlegende Unterscheidung
Ein 'ayn ist ein bestimmter, vorhandener Gegenstand, etwa ein identifiziertes Auto; ein Dayn ist ein geschuldeter Wert, der nur nach Menge und Eigenschaften beschrieben wird. Diese Unterscheidung erklärt, warum eine Geldschuld nicht wie ein Sachwert gehandelt werden kann.
Warum der Qard nur eine Form der Schuld ist
Der Qard ist ein wohltätiges Darlehen: Der Empfänger gibt genau dieselbe Menge zurück, ohne vereinbarten Aufschlag. Nicht jede Schuld ist ein Qard; auch ein später zahlbarer Murabaha-Preis ist ein Dayn, enthält aber eine zulässige Handelsmarge.
Eine Schuld wächst nicht mit der Zeit
Einmal festgelegt, bleibt der geschuldete Betrag unverändert: Weder Verzug noch Umschuldung dürfen ihn erhöhen. Mehr zu verlangen, weil zusätzliche Zeit gewährt wird, wiederholt die vorislamische Riba al-jahiliyya, die die Quellen ausdrücklich verurteilen, gleich wie man den Aufschlag nennt.
Die Schuld aufschreiben: die Anweisung aus Vers 2:282
Der längste Vers des Korans fordert die Gläubigen auf, befristete Schulden schriftlich und vor Zeugen festzuhalten und dabei Betrag und Fälligkeit zu nennen. Dieses Dokumentationsprinzip prägt bis heute islamische Finanzierungsverträge, die jede Zahlungspflicht sorgfältig und detailliert beschreiben.
Pfand (rahn): die Rückzahlung absichern
Der Gläubiger kann einen Vermögenswert als Sicherheit erhalten, etwa eine Immobilie oder Wertpapiere. Er darf daraus während der Laufzeit keinen unentgeltlichen Nutzen ziehen und lässt ihn bei Ausfall verwerten, wobei ein Überschuss dem Schuldner zusteht.
Bürgschaft (kafala): ein Dritter steht ein
Eine Person kann sich verpflichten zu zahlen, wenn der Schuldner ausfällt. Die Tradition sieht die Kafala als wohltätige Handlung, weshalb ein Entgelt für eine reine Garantie umstritten ist; Bankgarantien berechnen daher eher die tatsächlichen Ausstellungskosten.
Schuldner in Not: die Stundung
Der Koran ruft dazu auf, einem bedrängten Schuldner Aufschub zu gewähren, und lobt den Erlass der Schuld. Islamische Banken unterscheiden daher zwischen wirklich zahlungsunfähigen Kunden, denen man Zeit gibt, und solchen, die eine mögliche Zahlung absichtlich hinauszögern.
Verzugszahlungen, die an wohltätige Zwecke gehen
Um säumige Zahler abzuschrecken, enthalten viele Verträge die Zusage, bei Verzug einen Betrag zu zahlen. Gängige Standards verlangen, dass dieser Betrag gespendet wird und nicht bei der Bank verbleibt, die nur ihre tatsächlichen Kosten ersetzt bekommt.
Insolvenz (iflas) und Rangfolge der Gläubiger
Übersteigen die Schulden das Vermögen, kann ein Richter dem Schuldner die Verfügung über seine Güter untersagen und sie anteilig unter den Gläubigern verteilen. Die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse des Schuldners und seiner Familie bleiben bei dieser Verwertung jedoch geschützt.
Zakat und Forderungen: wer zahlt worauf?
Nach vielen Auffassungen gehört eine einbringliche Forderung zur Zakat-Bemessungsgrundlage des Gläubigers, eine zweifelhafte dagegen erst nach ihrem Eingang. Wie die Verbindlichkeiten des Schuldners behandelt werden, unterscheidet sich zwischen den Rechtsschulen und erfordert deshalb den Rat eines fachkundigen Gelehrten.
Schulden in der Bilanz einer islamischen Bank
Murabaha-, Istisna- und Salam-Finanzierungen erzeugen Forderungen gegenüber Kunden, während Ijara und Musharaka die Bank als Eigentümerin eines Vermögenswerts oder Anteils belassen. Diese Zusammensetzung bestimmt das Kreditrisiko, das Aufsichtsbehörden und das IFSB von den Banken messen und steuern lassen.
Spezialisierte externe Quelle
Die IFSB-Standards behandeln das Kreditrisikomanagement islamischer Banken, also das Risiko, dass Kunden die aus Finanzierungen entstandenen Schulden nicht begleichen.
