Baumwolle, Stahl oder Dünger über einen Weiterverkauf mit fester Marge finanzieren

Baumwolle, Stahl oder Dünger über einen Weiterverkauf mit fester Marge finanzieren

Wenn das Unternehmen die von der Bank gekaufte Ware behält und verarbeitet: echter Warenhandel statt Liquiditätsbeschaffung.

Rohstoff-Murabaha ist eine Finanzierung, bei der die Bank eine physische Ware kauft, die ein Unternehmen für Produktion oder Handel benötigt, sie in Besitz nimmt und ihm anschließend mit offengelegter Marge zu einem vereinbarten Zahlungstermin weiterverkauft.

Vorleistungen, die der Kunde verbraucht oder verarbeitet

Die Spinnerei, die Rohbaumwolle kauft, das Stahlwerk, das Schrott importiert, oder die Genossenschaft, die Dünger bestellt, nutzen Murabaha, um den Lieferanten bei Lieferung zu bezahlen und die Bank später zu begleichen, oft nach dem Verkauf der Fertigprodukte.

Was diese Struktur vom Tawarruq trennt

Hier behält das Unternehmen die Ware und setzt sie in seinem Betrieb ein. Beim Tawarruq verkauft der Kunde das Metall sofort an einen Dritten, um Bargeld zu erhalten. Das eine finanziert einen physischen Bedarf, das andere Liquidität, und Gelehrte bewerten beides unterschiedlich.

Warum Gold, Silber und Währungen ausgeschlossen sind

AAOIFI-Standards verbieten den Verkauf von Gold, Silber oder Währungen per Murabaha mit aufgeschobener Zahlung, weil ihr Tausch gegen Geld eine sofortige Abwicklung verlangt. Edelmetalle laufen daher über andere Verträge mit Lieferung und Zahlung Zug um Zug.

Weizen, Datteln, Salz: Ribawi-Lebensmittel

Bestimmte in den Überlieferungen genannte Grundnahrungsmittel unterliegen beim Tausch untereinander den Riba-Regeln. Gegen Geld verkauft, können sie dagegen Gegenstand einer Murabaha mit Zahlungsziel sein, was die Finanzierung von Getreidehändlern und Lebensmittelimporteuren ermöglicht, ohne gegen diese Tauschregeln zu verstoßen.

Die verkaufte Ware genau beschreiben

Qualität, Sorte oder Güteklasse, Herkunft, Menge, Gewichtstoleranz und Lieferort gehören in den Vertrag. Eine vage oder lückenhafte Beschreibung erzeugt Gharar über den Kaufgegenstand; ein Analysezertifikat oder eine anerkannte Börsenspezifikation verringert diese Unsicherheit für beide Vertragsparteien deutlich.

Lagerscheine und Besitz über ein Dokument

Die Bank lagert die gekauften Tonnen in der Regel nicht selbst. Ein Lagerschein, der die Partien bezeichnet, oder ein Lieferschein auf ihren Namen kann als ausreichender rechtlicher Besitz gelten, sofern die Ware tatsächlich existiert und individualisiert ist.

Incoterms und der Zeitpunkt des Gefahrübergangs

Bei einer per Schiff importierten Ladung legt die FOB- oder CIF-Klausel fest, wann Eigentum und Gefahr vom Lieferanten auf die Bank übergehen. Die Bank muss dieses Risiko bis zum Weiterverkauf tragen; ein vorher unterzeichneter Weiterverkauf wäre ungültig.

Prüfung und Mängel bei der Anlieferung

Die Bank kann eine Inspektionsgesellschaft beauftragen oder die Prüfung dem Kunden überlassen. Ist die Ware vertragswidrig, haftet der Verkäufer: Meist tritt die Bank die Gewährleistungsrechte des Lieferanten an den Kunden ab, kann verdeckte Mängel aber nicht völlig ausschließen.

Kursschwankungen während der Haltedauer

Zwischen Kauf und Weiterverkauf trägt die Bank die Preisschwankungen des notierten Rohstoffs. Springt der Kunde ab, muss sie Bestände verwerten, die an Wert verloren haben können; das Kaufversprechen deckt nur den tatsächlichen Schaden, keine entgangene Marge.

Den Preis an einem Börsenmarkt festlegen

Der Weiterverkaufspreis darf sich durchaus an der Notierung am Kauftag orientieren, muss aber bei Unterzeichnung endgültig sein. Eine Formel, die auf einen unbekannten künftigen Kurs verweist, etwa den Durchschnitt des Folgemonats, ließe den Preis unbestimmt und den Vertrag anfechtbar.

Revolvierende Linien für saisonale Einkäufe

Zuckerraffinerien und Kakaohändler nutzen einen Rahmenvertrag mit Obergrenze: Jede Ladung löst einen eigenen Kauf und Weiterverkauf mit eigener Marge und Fälligkeit aus. Der Rahmenvertrag für sich allein begründet keine Schuld, solange noch kein einzelner Verkauf abgeschlossen ist.

Prüfpunkte vor der Unterschrift

Prüfen Sie, ob der Lieferant vom Kunden unabhängig ist, die Rechnung auf die Bank lautet, die Ware während der Haltedauer versichert ist und der Schariarat den Ablauf freigegeben hat. Ein Rückverkauf an den ursprünglichen Verkäufer wäre Bay al-Ina.

Spezialisierte externe Quelle

Die IFSB-Standards zu Risikomanagement und Eigenkapitalausstattung behandeln das Risiko von Banken aus Warenbeständen, die sie vor dem Murabaha-Weiterverkauf halten.

IFSB Standards