Qabd ist die körperliche oder rechtliche Besitzergreifung an einem gekauften Gut, die dem Käufer Kontrolle und Verlustrisiko überträgt; im islamischen Finanzwesen entscheidet sie über die Gültigkeit vieler Weiterverkäufe und bestimmt jeden Tausch von Währungen.
Verkaufe nicht, was du nicht besitzt
Mehrere Hadithe verbieten, gekaufte Ware weiterzuverkaufen, bevor man sie in Besitz genommen hat, insbesondere Lebensmittel. Die Gelehrten sehen darin einen Schutz vor Spekulation mit möglicherweise nicht vorhandenen Gütern und vor Streit, falls die erste Lieferung ausbleibt.
Das Risiko folgt dem Besitz
Der Grundsatz, dass Ertrag mit Haftung einhergeht, al-kharaj bi al-daman, erklärt den Qabd: Wer aus einem Gut Nutzen zieht, muss auch dessen Verlust tragen. Solange die Bank das Risiko eines Guts nicht übernommen hat, darf sie beim Weiterverkauf keine Marge verlangen.
Körperlicher Besitz: die Sache übergeben
Die einfachste Form ist die Übergabe an den Käufer oder seinen Vertreter: Auslieferung eines Fahrzeugs, Abholung von Ware im Lager, Bezug von Räumen. Banken nutzen sie nur selten, da sie in aller Regel weder eigene Fahrzeugparks noch eigene Warenlager betreiben.
Konstruktiver Besitz: die Verfügungsmacht
Der sogenannte Hukmi-Besitz liegt vor, wenn der Käufer ungehindert über das Gut verfügen kann, ohne es berühren zu müssen. AAOIFI-Standards erkennen ihn an, sofern das Risiko übergegangen ist und das Gut bestimmt und von den übrigen Beständen des Verkäufers getrennt ist.
Als Nachweis anerkannte Dokumente
Lagerschein, Konnossement, Eigentumsurkunde oder Eintragung im Grundbuch können konstruktiven Besitz belegen. Eine bloße Rechnung reicht nicht immer aus; erforderlich ist ein Dokument, das das Gut individualisiert und einen Herausgabeanspruch gegenüber Dritten begründet.
Die Rechtsschulen ziehen die Grenzen unterschiedlich
Hanafiten wenden das Besitzerfordernis auf bewegliche Sachen an, nicht aber auf Grundstücke. Malikiten beschränken es auf Lebensmittel, während Schafiiten es auf jede verkaufte Sache ausdehnen. Moderne Standards folgen in der Praxis einem vorsichtigen Ansatz nahe der weitesten Auffassung.
Devisentausch verlangt sofortige Abwicklung
Bei Gold, Silber und Währungen muss der Besitz gegenseitig und in derselben Sitzung erfolgen. Eine Gutschrift innerhalb der marktüblichen Abwicklungsfrist im Devisenhandel gilt nach modernen Standards in der Regel als ausreichender konstruktiver Besitz beider Seiten.
Bestätigter Scheck und Kontogutschrift
Die in der Internationalen Fiqh-Akademie versammelten Gelehrten haben die Gutschrift eines Betrags auf dem Konto des Empfängers und die Übergabe eines bestätigten Schecks als Formen des Geldbesitzes anerkannt, was Bankgeschäfte ohne Bargeldtransport erleichtert.
Wenn die Bank die Entgegennahme dem Kunden überlässt
Nimmt der Kunde das Gut als Vertreter der Bank entgegen, müssen beide Rollen getrennt bleiben. Er besitzt zunächst für die Bank, die das Risiko trägt, und wird erst nach dem Weiterverkauf Eigentümer, der durch einen gesonderten Nachrichtenaustausch dokumentiert wird.
Genügen wenige Stunden Haltedauer?
Eine Mindestdauer gibt es nicht: Entscheidend ist, dass die Bank das Risiko tatsächlich getragen hat, und sei es nur kurz. Schariaräte kritisieren jedoch Strukturen, in denen Kauf und Weiterverkauf binnen Sekunden ohne echtes Risiko aufeinanderfolgen, vor allem beim Tawarruq.
Besitz an Forderungen und Wertpapieren
Eine Forderung darf nicht mit Gewinn weiterverkauft werden. Bei Sukuk und Aktien gilt die Eintragung auf den Namen des Käufers bei der Verwahrstelle als Besitz, doch das Papier muss reale Vermögenswerte und keine reine Schuld verkörpern, damit ein Gewinn zulässig ist.
Prüfpunkte für das Schariaaudit
Der Prüfer kontrolliert die zeitliche Abfolge der Verträge, den Namen auf den Rechnungen, das Vorhandensein des Guts beim Kauf und die Versicherung für die Haltedauer. Ein Verstoß kann dazu führen, dass der Gewinn durch eine Spende an wohltätige Zwecke gereinigt werden muss.
Spezialisierte externe Quelle
Die Veröffentlichungen des IWF zur islamischen Finanzwirtschaft erläutern, wie die Pflicht, Vermögenswerte tatsächlich zu halten, islamische Banken unterscheidet und ihr Risikomanagement prägt.
