Ein Portfolio einem beauftragten Verwalter anvertrauen: Wakala bil-istithmar

Ein Portfolio einem beauftragten Verwalter anvertrauen: Wakala bil-istithmar

Vom diskretionären Mandat bis zu malaysischen Fonds: Rolle des Verwalters, Gebühren, Verluste und Scharia-Kontrolle der Anlagen.

Das Wakala-Investment, auch wakala bil-istithmar genannt, ist ein Mandat, bei dem ein Anleger einem Verwalter Mittel anvertraut, die dieser gegen eine vereinbarte Gebühr scharia-konform anlegt, während Gewinne und Verluste beim Anleger verbleiben.

Ein Verwaltungsmandat statt einer Gewinnbeteiligung

Bei der wakala bil-istithmar ist der Verwalter weder Partner noch Schuldner, sondern Beauftragter des Anlegers. Das gesamte Portfolioergebnis gehört dem Auftraggeber, und der Verwalter erhält nur eine im Voraus festgelegte Agenturvergütung, unabhängig vom tatsächlich erzielten Gewinn.

Gebundenes oder freies Mandat?

Das Mandat kann auf eine Anlageklasse, eine Region oder eine Laufzeit beschränkt sein, etwa auf Staats-Sukuk in Dollar, oder innerhalb der Scharia-Grenzen frei bleiben. Wer als Verwalter den vereinbarten Rahmen verlässt, haftet für die daraus entstehenden Verluste.

Verschulden, Fahrlässigkeit und Überschreiten des Anlagerahmens

Der Beauftragte verwahrt das Geld treuhänderisch und ersetzt keinen Marktrückgang. Für das Kapital haftet er nur bei Verschulden, fahrlässiger Verwaltung oder Vertragsverstoß, zum Beispiel beim Kauf einer Aktie, die der im Mandat vorgesehene Scharia-Filter ausschließt.

Was der AAOIFI-Scharia-Standard Nr. 23 vorsieht

Dieser Standard zur Stellvertretung regelt die Gültigkeit des Mandats, die Zulässigkeit einer Vergütung, die Fälle der Verlusthaftung des Beauftragten und den Widerruf. Islamische Vermögensverwalter stützen ihre Verträge darauf, ergänzt um die Vorgaben ihrer Aufsicht.

Den Verwalter vergüten, ohne die Gebühr an den Gewinn zu koppeln

Die Wakala-Gebühr wird zu Beginn festgelegt, als Fixbetrag oder als Prozentsatz des Kapitals oder Nettoinventarwerts, etwa 1 % jährlich. Sie bleibt auch bei fallendem Portfolio geschuldet und ähnelt damit der Verwaltungsgebühr eines klassischen Fonds.

Eine Anreizprämie oberhalb einer Zielrendite

Viele Verträge sehen einen Anreiz vor: Übersteigt die Rendite ein Ziel von etwa 5 %, geht der Überschuss ganz oder teilweise an den Verwalter. Bei 6,5 % Rendite könnte er so die zusätzlichen anderthalb Prozentpunkte behalten, je nach vereinbarter Aufteilung.

Rechenbeispiel für ein Mandat über 10 Millionen Ringgit

Ein Pensionsfonds vergibt 10 Millionen Ringgit für ein Jahr bei 0,8 % Gebühr. Das Portfolio erzielt 600.000 Ringgit: Der Verwalter erhält 80.000, der Anleger behält 520.000. Bei 300.000 Verlust trägt der Anleger den Verlust und zahlt dennoch die Gebühr.

Warum die Gebühr auch bei Kursverlusten fällig bleibt

Der Beauftragte wird für seine Arbeit bezahlt, nicht für das Ergebnis, ähnlich einem Freiberufler mit Honorar pro Auftrag. Darin liegt der Kernunterschied zur Mudaraba, bei der der Verwalter ohne Gewinn leer ausgeht, weil ihm nur ein Gewinnanteil zusteht.

Wakala-Fonds und Mandate auf dem malaysischen Markt

In Malaysia sind zahlreiche islamische Fonds und institutionelle Mandate als Wakala aufgesetzt. Die Securities Commission beaufsichtigt islamische Fondsgesellschaften und ihre Scharia-Berater, während Bank Negara Malaysia ein eigenes Grundsatzdokument zur Wakala für Banken veröffentlicht hat.

Welche Wertpapiere darf der beauftragte Verwalter kaufen?

Erworben werden nur geprüfte Werte: Aktien, die Branchen- und Finanzkennzahlenfilter bestehen, Sukuk, islamische Bankeinlagen oder konforme Immobilien. In Malaysia veröffentlicht die Securities Commission die Liste der Bursa-Malaysia-Titel, die ihr Shariah Advisory Council als konform einstuft.

Dividenden bereinigen, die teilweise aus Zinsen stammen

Selbst ein vom Filter zugelassener Emittent erzielt mitunter einen geringen Ertragsanteil aus Zinsen. Der Verwalter berechnet dann den entsprechenden Anteil der Dividenden und spendet ihn auf Rat des Scharia-Gremiums, ohne ihn je zur eigenen Vergütung zu verwenden.

Unterschiede zur konventionellen Vermögensverwaltung

Gebühren und Berichte ähneln der klassischen Verwaltung. Abweichungen betreffen das Anlageuniversum, den Verzicht auf mit verzinsten Krediten finanzierten Hebel, das Verbot von Leerverkäufen und die Unmöglichkeit, dem Anleger vertraglich eine Mindestrendite zuzusagen.

Spezialisierte externe Quelle

Die malaysische Securities Commission stellt dort ihren islamischen Kapitalmarkt vor, einschließlich der Regeln für scharia-konforme Fonds und islamische Vermögensverwalter.

Securities Commission Malaysia – Islamic Capital Market