Die uneingeschränkte Mudaraba, auch Mutlaqa genannt, erteilt dem Verwalter ein allgemeines Mandat: Er wählt erlaubte Branchen, Vermögenswerte und Geschäfte frei innerhalb der Grenzen von Scharia und Handelsbrauch, während der Kapitalgeber jeden finanziellen Verlust allein trägt.
Weite Freiheit, aber keine grenzenlose
Auch ohne schriftliche Beschränkung bleibt der Mudarib an die Scharia und an die Gepflogenheiten des Handels gebunden. Er darf keine verbotene Tätigkeit finanzieren, nicht in unüblicher Weise auf Kredit verkaufen und den Fonds nicht in ein Geschäft verwickeln, das kein umsichtiger Verwalter eingehen würde.
Handlungen, die weiterhin die Zustimmung des Investors brauchen
Nach mehreren Rechtsschulen darf der Verwalter das Geld des Fonds weder verleihen noch verschenken oder ohne ausdrückliche Erlaubnis einem zweiten Mudarib übergeben. Eine Formel wie handle nach deinem Ermessen erweitert seine Befugnisse, deckt diese Handlungen aber nicht automatisch ab.
Der gemeinsame Pool als Kern des Bankmodells
In einer islamischen Bank werden die Mittel tausender Anlagekontoinhaber in einem oder mehreren Pools zusammengeführt. Als Mudarib legt die Bank sie in verschiedenen Finanzierungen an, und jedes Konto erhält einen Anteil am Gesamtergebnis entsprechend seinem Guthaben.
Eigene Mittel der Bank mit Kundengeldern vermischen
Häufig investiert die Bank auch ihr Eigenkapital und Girokontoguthaben im selben Pool. Der Bruttoertrag wird dann nach dem durchschnittlichen Gewicht dieser Quellen aufgeteilt, bevor auf den Anteil der Anleger die vereinbarte Mudaraba-Quote angewendet wird, wie im Vertrag festgelegt.
Den Gewinnanteil der Anlagekonten berechnen
Ausgangspunkt ist der Ertrag der Pool-Aktiva; davon werden zulässige direkte Kosten abgezogen, der Anteil der Anlagekonten wird abgegrenzt, und die Bank behält ihren Mudarib-Anteil. Der Rest wird nach Gewichtungen verteilt, die Betrag und Laufzeit jeder Einlage berücksichtigen.
Reserven zur Gewinnglättung
Um stark schwankende Renditen zu vermeiden, kann die Bank vor der Aufteilung eine Reserve aus dem Ertrag bilden und sie in schwachen Jahren auflösen. Der Vertrag muss das vorsehen, weil den Anlegern dadurch vorübergehend ein Teil ihres Gewinns vorenthalten wird.
Investitionsrisikoreserve: wem gehört sie?
Eine zweite Reserve, die nur aus dem Anteil der Anleger nach Abzug des Bankanteils gespeist wird, dient dazu, künftige Verluste aufzufangen. Sie gehört den Kontoinhabern, nicht der Bank, und ihr Verbleib bei Schließung des Pools muss geregelt sein.
Verlagertes Geschäftsrisiko einfach erklärt
Fällt die Rendite des Pools unter die der Konkurrenz oder unter Marktsätze, kann die Bank auf einen Teil ihres Mudarib-Anteils verzichten, um Kunden zu halten. Sie übernimmt dann ein Risiko, das ihr rechtlich gar nicht zufiel.
Warum Aufsichtsbehörden diese Glättung beobachten
Wirken die Renditen stets stabil, könnten Sparer glauben, ihr Kapital sei garantiert. Aufsichtsbehörden verlangen daher klare Angaben zu den Reserven, zur Ausschüttungspolitik und dazu, dass Verluste des Pools das eingesetzte Kapital mindern können, auch wenn dies selten vorkommt.
Eigenkapitalanforderungen und der Risikoanteil der Bank
Aktiva, die über uneingeschränkte Anlagekonten finanziert sind, belasten grundsätzlich nicht das Eigenkapital der Bank. Stützt sie die Renditen jedoch regelmäßig, kann die Aufsicht ihr bei der Berechnung der Eigenkapitalquote einen angemessenen Teil dieses Risikos rechnerisch zurechnen.
Was der Kontoinhaber tatsächlich steuert
Der Inhaber eines freien Kontos wählt weder Finanzierungen noch Branchen aus, sondern vertraut auf die Politik der Bank und ihr Schariagremium. Seine Hebel beschränken sich auf die Anlagedauer, die Wahl zwischen angebotenen Pools und die Entscheidung, Mittel abzuziehen.
Fragen vor der Eröffnung eines solchen Kontos
Erfragen Sie die angewandte Gewinnquote, die bisherigen Renditen, ob und in welcher Höhe Reserven bestehen, die Bedingungen für vorzeitige Abhebung und wie ein Verlust weitergegeben würde. Über die endgültige Konformität entscheidet das Schariagremium des Instituts.
Spezialisierte externe Quelle
Die IFSB-Standards behandeln uneingeschränkte Anlagekonten, darunter Governance, Glättungsreserven, Eigenkapitalausstattung und die Informationen, die den Inhabern dieser Konten zustehen.
