Das Mudaraba-Investmentkonto beruht auf einem Vertrag, bei dem der Kunde als Kapitalgeber sein Geld der Bank als Verwalterin anvertraut; Gewinne werden nach vereinbartem Prozentsatz geteilt, finanzielle Verluste trägt der Kunde, sofern die Bank kein Verschulden trifft.
Rabb al-mal und Mudarib: zwei Rollen mit ungleichen Rechten
Der Inhaber ist der Rabb al-mal: Er stellt das Geld bereit, mischt sich aber nicht in die Verwaltung ein. Die Bank ist der Mudarib: Sie entscheidet über die Verwendung, bringt Arbeit und Fachwissen ein und setzt in diesem Vertrag normalerweise kein eigenes Kapital ein.
Warum der Gewinn als Prozentsatz und nie als Betrag festgelegt wird
Rechtsgelehrte verlangen, dass jede Partei einen Bruchteil des tatsächlichen Gewinns erhält, etwa 70 zu 30. Ein fester Betrag oder ein Prozentsatz vom Kapital würde den Vertrag in ein verzinstes Darlehen verwandeln, also Riba, und die Mudaraba nichtig machen.
Der Verlust, getragen vom Kapitalgeber
Verlieren die Anlagen Geld, schrumpft das Kapital des Inhabers entsprechend. Die Bank verliert nur den Wert ihrer unbezahlten Arbeit. Diese asymmetrische Aufteilung ist die logische Kehrseite der fehlenden Garantie auf den Betrag, den der Kunde eingezahlt hat.
Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch: wann die Bank haftet
Der Mudarib ist Treuhänder. Handelt er vorsätzlich, grob fahrlässig oder weicht er von den vereinbarten Bedingungen ab, muss er den Inhaber entschädigen. Solche Verfehlungen nachzuweisen bleibt für einzelne Sparer gegenüber einem großen Institut allerdings oft schwierig.
Uneingeschränkte und eingeschränkte Mudaraba
Die allgemeine Form erlaubt dem Mudarib, frei in jeden erlaubten Sektor zu investieren. Die eingeschränkte Form begrenzt Laufzeit, Ort, Branche oder Art der Geschäfte. Je genauer die Bedingungen, desto leichter lässt sich ein Verstoß nachweisen, für den die Bank haftet.
Darf der Mudarib auch eigenes Geld einsetzen?
Ja, wenn der Vertrag es zulässt. Die Bank wird dann zusätzlich Partnerin: Ihr Einsatz erhält anteilig Gewinn, danach bezieht sie ihren Verwaltungsanteil am Rest. Diese Vermischung muss offengelegt werden, weil sie die Rendite des Inhabers unmittelbar beeinflusst.
Die malaysische Trennung zwischen islamischer Einlage und Investmentkonto
In Malaysia trennte das Gesetz über islamische Finanzdienstleistungen von 2013 kapitalgarantierte islamische Einlagen von Investmentkonten mit Verlustbeteiligung. Die Banken erhielten eine Übergangszeit von zwei Jahren, um ihre Produkte neu einzuordnen und ihre Kunden darüber zu informieren.
Einlagensicherung: Mudaraba-Konten sind meist nicht erfasst
Da das Kapital nicht zugesagt wird, schließen Einlagensicherungssysteme diese Konten in der Regel aus, auch in Malaysia. Der Inhaber akzeptiert somit ein Risiko, das eher dem eines Fonds ähnelt, weshalb eine ausführliche vorvertragliche Information so wichtig ist.
Garantie durch Dritte, unter Bedingungen zulässig
Nach den AAOIFI-Standards darf der Mudarib das Kapital nicht garantieren, ein unabhängiger Dritter dagegen schon, freiwillig und gesondert. Eine solche Garantie darf weder an den Vertrag geknüpft sein noch den Inhaber direkt oder indirekt irgendetwas kosten.
Vorzeitige Auflösung und ausgezahlter Wert
Ein Abzug vor Fälligkeit bedeutet, eine Beteiligung aufzulösen. Banken wenden dann oft eine reduzierte Gewichtung für die verstrichene Zeit an oder zahlen das Kapital zum geschätzten Wert aus, ohne zinsähnliche Strafgebühr. Diese Regeln müssen schriftlich festgehalten sein.
Der Vergleich mit Wakala und Musharaka
Bei einer Investment-Wakala handelt die Bank als Bevollmächtigte gegen feste Gebühr und strebt einen erwarteten Gewinn an. Bei der Musharaka bringen beide Seiten Kapital ein und verwalten gemeinsam. Nur bei der Mudaraba sind Arbeit und Geld vollständig getrennt.
Vor dem Abschluss: die entscheidenden Fragen
Fragen Sie nach der genauen Quote, der Reservepolitik, dem finanzierten Portfolio, den dem Pool belasteten Kosten und den Fällen, in denen die Bank Haftung anerkennt. Prüfen Sie zuletzt, ob der Schariarat jährlich über die tatsächliche Vertragstreue berichtet.
Spezialisierte externe Quelle
Das Portal der Securities Commission Malaysia bündelt Leitlinien zum islamischen Kapitalmarkt und Beschlüsse ihres Schariabeirats, darunter solche zu Mudaraba-Strukturen.
