Islamische Import-Export-Finanzierung umfasst Techniken, mit denen ein Unternehmen Einkäufe im Ausland bezahlt oder Auslandsverkäufe vorfinanziert, ohne Zinsen zu zahlen, und zwar durch Kauf und Weiterverkauf von Waren, entgeltliche Vertretung, Beteiligung oder Verkauf mit späterer Lieferung statt eines Gelddarlehens.
Warum klassischer Handelskredit problematisch ist
Wechseldiskont, Devisenvorschüsse und Exportkontokorrent beruhen auf Zinsen, die mit der Zeit wachsen. Die Scharia verbietet diesen Riba ebenso wie den Verkauf von Forderungen mit Abschlag. Islamische Banken ersetzen das Gelddarlehen deshalb durch ein Geschäft mit der Ware selbst oder eine vergütete Dienstleistung.
Das Murabaha-Akkreditiv für den Importeur
Im Rahmen des Dokumentenakkreditivs kauft die Bank die Ware beim ausländischen Lieferanten, wird bei Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente Eigentümerin und verkauft sie dann mit offengelegtem Aufschlag an den Importeur. Dieser zahlt später, oft nach 90 oder 180 Tagen, einen Preis, der nicht mehr steigen kann.
Wenn die Bank nur als Beauftragte handelt: Wakala
Verfügt der Importeur bereits über die Mittel, eröffnet die Bank das Akkreditiv als Bevollmächtigte. Sie erhält eine feste Gebühr für Dokumentenprüfung und Zahlung, ohne laufzeitabhängigen Aufschlag. Diese Lösung passt zu Unternehmen, die nur die dokumentäre Sicherheit des Geschäfts suchen.
Musharaka für eine bestimmte Warenladung
Bei einer großen Lieferung können Bank und Importeur die Ware gemeinsam in vereinbarten Anteilen finanzieren. Nach dem Weiterverkauf im Inland wird der Gewinn nach einem vorab festgelegten Schlüssel geteilt, während ein Verlust den Kapitalanteilen folgt. Die Bank trägt damit echtes Geschäftsrisiko.
Einen Exportauftrag vorfinanzieren
Ein Exporteur, der produzieren muss, bevor er bezahlt wird, kann seine künftige Produktion per Salam-Vertrag an die Bank verkaufen und erhält sofort den vollen Preis. Menge, Qualität und Liefertermin müssen festgelegt sein. Die Bank verwertet die Ware anschließend oft über einen unabhängigen Parallel-Salam.
Istisna für Sonderanfertigungen
Fertigt der Exporteur spezielle Ausrüstungen, tritt Istisna an die Stelle von Salam: Der Preis kann nach Baufortschritt in Raten gezahlt werden, und verkauft wird ein noch herzustellender Gegenstand. Die Bank kann ein paralleles Istisna mit dem ausländischen Käufer schließen, wobei beide Verträge rechtlich getrennt bleiben.
Was geschieht mit Forderungen gegenüber dem Auslandskunden?
Eine Geldforderung darf nicht unter ihrem Nennwert verkauft werden, was den klassischen Ankauf von Exportrechnungen ausschließt. Alternativen sind ein als Murabaha auf Waren strukturierter Vorschuss, ein vergütetes Inkassomandat oder, nach Ansicht mancher Scharia-Gremien, ein streng begrenztes Tawarruq.
Bankgarantien und die Frage der Kafala-Gebühr
Bietungs-, Erfüllungs- und Anzahlungsgarantien beruhen auf der Kafala. Nach herrschender Meinung darf die Bank ihre tatsächlichen Bearbeitungs- und Verwaltungskosten berechnen, ob aber die Garantiezusage selbst vergütet werden darf, ist unter den befragten Scharia-Gremien weiterhin umstritten.
Währungsrisiko ohne klassisches Termingeschäft absichern
Herkömmliche Devisentermingeschäfte sind problematisch, weil der Tausch von Währungen grundsätzlich sofort erfolgen soll. Banken bieten stattdessen ein einseitiges Versprechen, das Wa'd, an, zu einem künftigen Datum einen Kassatausch abzuschließen, ein Mechanismus, den AAOIFI unter bestimmten Bedingungen anerkennt.
Konnossement und echter Risikoübergang
Bei Murabaha muss die Bank das Risiko der Ware tragen, bevor sie diese weiterverkauft. Im Seeverkehr wird dieser Besitz häufig durch ein an ihre Order ausgestelltes oder indossiertes Konnossement belegt, wovon die Gültigkeit des Weiterverkaufs an den importierenden Kunden abhängt.
Zahlungsverzug des Importeurs: was folgt daraus?
Der Murabaha-Preis darf bei Verzug nicht erhöht werden. Verträge enthalten meist die Verpflichtung, eine Strafzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung zu leisten, die Verzögerungen abschrecken soll, ohne Einnahme der Bank zu werden, mitunter ergänzt um den Ersatz tatsächlich entstandener Kosten.
Fragen an die Bank vor der Unterschrift
Klären Sie, wem die Ware in jeder Phase gehört, wie der Aufschlag berechnet wird, welche Gebühren hinzukommen und ob das Scharia-Komitee die Struktur genehmigt hat. Die Konformität hängt von der tatsächlichen Abwicklung der Schritte ab, nicht allein vom Wortlaut der Verträge.
Spezialisierte externe Quelle
Die Securities Commission Malaysia erläutert den Rahmen ihres islamischen Kapitalmarkts, einschließlich der Beschlüsse ihres Scharia-Rats zu handelsbasierten Strukturen.
